Epilepsie-Liga: Epilepsie und Autofahren
Zürich (ots)
Die Verkehrskommission der Schweizerischen Liga gegen Epilepsie (Epilepsie-Liga) legt eine überarbeitete Version ihrer Richtlinien zur Fahrtauglichkeit vor. Unter bestimmten Bedingungen ist Autofahren für Menschen mit Epilepsie ohne erhöhtes Risiko durchaus möglich.
Ein Prozent der Verkehrsunfälle geschehen wegen eines epileptischen Anfalls, wobei es sich bei einem Drittel um erstmalig auftretende epileptische Anfälle handelt. Verglichen mit anderen gesundheitlichen Störungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten, welche ebenfalls zu Bewusstseinstrübungen führen können, ganz zu schweigen von Alkohol und übersetzter Geschwindigkeit, stellt Epilepsie im Strassenverkehr ein kleineres Risiko dar als allgemein angenommen. Es gibt etwa zehn Formen epileptischer Anfälle und noch mehr Formen von Epilepsien, weil diese auch mit einer Kombination mehrerer verschiedener Anfallsformen einhergehen können. Jeder betroffene Mensch hat in der Regel nur eine Epilepsieform mit einer bis drei Anfallsformen. Die Abstände zwischen den einzelnen Anfällen können zwischen Sekunden und Jahren oder sogar Jahrzehnten schwanken. Deshalb ist die Frage, ob jemand mit Epilepsie ein Fahrzeug lenken dürfe oder nicht, nicht mit einem allgemeinen Ja oder Nein zu beantworten.
Sicherheit geht vor
Die Richtlinien der Epilepise-Liga sind ein willkommenes Instrument für Ärzte und Betroffene im Bemühen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Sie enthalten unter anderem besondere Bestimmungen bezüglich der einzelnen Führerausweiskategorien wie Personenwagen, Lastwagen, Cars, aber auch Mofas und Pistenfahrzeuge. Bei einer aktiven Epilepsie sind Betroffene in der Regel nicht mehr fahrtauglich. Eine Erst- oder Wiederzulassung als Motorfahrzeuglenkende kann dann erfolgen, wenn eine Anfallsfreiheit mit oder ohne antiepileptische Medikamente von einem Jahr besteht. Kann bei einem Patienten die medikamentöse Therapie abgesetzt werden, darf er erst drei Monate nach dem Absetzen des letzten Medikaments wieder Auto fahren. Die Ärztin hat nicht die Pflicht, eine epilepsiebetroffene Person beim Strassenverkehrsamt zu melden, jedoch das Recht dazu, sollte diese uneinsichtig sein und sich ans Steuer setzen, obwohl sie dazu nicht befähigt ist. Das Thema Fahrtauglichkeit ist besonders bei Berufen, die ohne Fahrausweis nicht denkbar sind, von weit reichender Bedeutung. Die Richtlinien der Epilepsie-Liga sind eine Hilfe bei der Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Flyer "Epilepsie und Autofahren" auf Deutsch, Französisch oder Italienisch erhältlich bei:
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