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euro adhoc: Lenzing AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Erwerb von Tencel wird in modifizierter Form neuerlich beim Kartellgericht angemeldet

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
18.02.2005
Mit Beschluss vom 14.2.2005 hat der Oberste Gerichtshof die
Entscheidung des Kartellgerichts vom 28.10.2004, mit der Lenzing der
Erwerb von Tencel in Österreich untersagt wurde, bestätigt. 
Bereits während des laufenden Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof
hat Lenzing mit den Wettbewerbsbehörden allerdings Einigung über
Auflagen und Beschränkungen erzielt, die den entstandenen
wettbewerblichen Bedenken Rechnung tragen.
Der Zusammenschluss wird - mit diesen doch recht weitgehenden
Modifikationen - in den nächsten Tagen neuerlich angemeldet werden.
In Folge der erzielten Einigung ist mit einer zügigen Freigabe zu
rechnen.

Rückfragehinweis:

Angelika Guldt

Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
WKN: 064450
Index: WBI
Börsen: Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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