Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen Nun muss die Schweiz endlich zügig handeln
Bern (ots)
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die gestern vom Verwaltungsrat des internationalen Arbeitsamtes einstimmig verabschiedeten Empfehlungen an die Adresse der Schweizer Regierung, Vertreter/innen von Gewerkschaften besser gegen missbräuchliche Kündigung zu schützen. Die IAO hat insbesondere dazu aufgerufen, dass Gewerkschaftsvertreter/innen nach Vorgabe des Gleichstellungsgesetzes vor missbräuchlicher Kündigung zu schützen seien. Dort ist die Wiedereinstellung von in der Folge von Lohngleichheitsauseinandersetzungen missbräuchlich gekündigten Personen möglich. Genau dies verlangt der SGB auch für missbräuchlich gekündigte Gewerkschaftsvertreter/innen.
Der SGB verlangt von den Schweizer Behörden eine zügige entsprechende Reform der Gesetzgebung. Er fordert sie auf, sich nicht länger hinter prozeduralen Fragen zu verstecken. Völkerrecht bricht Landesrecht. Das Recht, die gewerkschaftlichen Belange im Betrieb wahrzunehmen, hängt in der Luft, wenn die entsprechenden Vertreter/innen nicht vor missbräuchlicher Kündigung geschützt sind.
Auskünfte: Jean Claude Prince : 079 689 45 84