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EANS-Adhoc: HIRSCH Servo AG
Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
27.10.2010
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HIRSCH Servo AG
                           A-9555 Glanegg 58, Kärnten
                             Tel.Nr. +43 4277 2211 0
                         homepage: www.hirsch-gruppe.com
      ANMELDUNG: e-mail Adresse:  anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at
                          FaxNr.: +43 (0)1 8900 500 73
                        Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757
Einladung
zu der am Donnerstag, den 25. November 2010, um 11 Uhr im  Haus  der 
Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien 
stattfindenden
15. ordentlichen Hauptversammlung
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht  und  dem
      Corporate  Governance  -   Bericht,   des   Konzernabschlusses   mit   dem
      Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2010,  sowie  des  Berichtes  des
      Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/2010
   2. Bericht über  das  im  Jahresabschluss  zum  30.  Juni  2010  ausgewiesene
      Bilanzergebnis
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der
      Mitglieder des Aufsichtsrates
   4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen  an  die  Mitglieder
      des Aufsichtsrates
   5.  Wahl   des   Abschlussprüfers   und   Konzernabschlussprüfers   für   das
      Geschäftsjahr 2010/2011
- Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und  zur  Ausübung  der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung  geltend  zu  
machen  sind, richtet  sich  nach  dem  Anteilsbesitz  am  Ende  des 
zehnten  Tages  vor  der Hauptversammlung   (Nachweisstichtag),   
sohin   nach   dem   Anteilsbesitz   am 15.11.2010,  24:00  Uhr.  Zur
Teilnahme  an  der   Hauptversammlung   ist   nur berechtigt,  wer  
an  diesem  Stichtag   Aktionär   ist.   Bei   depotverwahrten 
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des  Anteilsbesitzes  am  
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a  
AktG,  die  der  Gesellschaft unter  der  oben  angeführten  Adresse 
in Schriftform oder Textform (auch per Telefax oder im pdf-Format  
als  Beilage  zu einem E-Mail) bis längstens am dritten Werktag  vor 
der  Hauptversammlung,  das ist der 22.11.2010, zugehen muss. 
"Textform" bedeutet,  dass  die  Erklärung  in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in  Schriftzeichen geeignete 
Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt  und  der  
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der  Namensunterschrift  
oder  anders  erkennbar gemacht wird. Die Depotbestätigung muss sich 
auf den Nachweisstichtag  beziehen. Die Depotbestätigung ist vom 
depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat der 
OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2 AktG  vorgesehenen  
Angaben  zu enthalten.  Depotbestätigungen  werden  in  deutscher  
und  englischer   Sprache entgegengenommen. Für nicht depotverwahrte 
Inhaberaktien  genügt  zum  Nachweis die  schriftliche  Bestätigung  
eines  Notars,  die  sich  ebenfalls   auf   den Nachweisstichtag 
beziehen  muss  und  der  Gesellschaft  spätestens  am  dritten 
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 22.11.2010, zugehen muss. 
- Der Jahresabschluss mit dem  Lagebericht,  der  Corporate  
Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Lagebericht, der 
Bericht des Aufsichtsrats und  die Beschlussvorschläge sind zur 
Einsicht für Aktionäre in  den  Räumlichkeiten  der Gesellschaft  an 
der   oben   angeführten   Adresse   während   der   üblichen 
Geschäftszeiten, Montag bis  Donnerstag  (Werktags)  8  Uhr  bis  17 
Uhr  sowie Freitag (Werktags) 8 Uhr bis  12  Uhr,  aufgelegt  und  
werden  auf  Anfrage  an Aktionäre versandt. Die Aktionäre haben die 
Möglichkeit, ab dem  04.11.2010  bei der Gesellschaft oder auf deren 
Homepage in die Unterlagen gemäß §  108  Abs.  3 und 4. AktG Einsicht
zu nehmen.
- Den Aktionären  steht  das  Recht  zu,  zu  verlangen,  dass  Punkte  auf  die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und  bekannt  gemacht  werden  (§  109
AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen  (§
110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§  118  AktG)  zu.
Das  Recht  nach  §  109  AktG  kann  bis  längstens  am   21.   Tag   vor   der
Hauptversammlung, das ist der 04.11.2010, schriftlich und das Recht nach  §  110
AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor  der  Hauptversammlung,  das  ist  der
16.11.2010, in Textform (auch per
E-Mail oder Telefax) von  jedem  Aktionär  gegenüber  der  
Gesellschaft  geltend gemacht werden. Weitergehende Informationen  
über  diese  Rechte  sind  auf  der Homepage der Gesellschaft für 
jeden Aktionär ab sofort zugänglich. - Auf das Recht jedes  
Aktionärs,  sich  in  der  Hauptversammlung  durch  einen 
Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen (§ 113  AktG  
und  §  114 AktG). Jeder Aktionär, der zur  Teilnahme  an  der  
Hauptversammlung  berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder
juristische  Person  zum  Vertreter  zu bestellen. Die Vollmacht muss
einer bestimmten  Person  schriftlich,  das  heißt mit Unterschrift 
des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden;  dies  gilt auch 
für den  Widerruf  der  Vollmacht.  Jedenfalls  ist  die  
Übermittlung  der Vollmacht und deren Widerrufs per Telefax  
zulässig.  Für  die  Erteilung  einer solchen Vollmacht und deren 
Widerruf ist  zwingend  das  auf  der  Homepage  der Gesellschaft für
ihre Aktionäre zugänglich gemachte  Formular  zu  verwenden  (§ 114  
Abs.  3.  AktG).  Dieses  Formular  ermöglicht  auch  die  Erteilung 
einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär  seinem  
depotführenden  Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn 
dieses  zusätzlich  zur  Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass 
ihm Vollmacht erteilt worden ist. Die Vollmacht  bzw. deren Widerruf 
muss der  Gesellschaft  übermittelt  und  von  dieser  aufbewahrt 
werden. Es wird gebeten, die Vollmacht bzw.  deren  Widerruf  
entweder  bei  der Registrierung am Einlass der  Hauptversammlung  
vorzulegen  oder  vorab  an  die HIRSCH Servo AG  an  die  oben  
angeführte  Postanschrift,  E-Mail-Adresse  bzw. Telefax-Nummer zu 
übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf  bei  den drei 
zuletzt genannten Kommunikationsformen (Übermittlung an die  
Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer) jedenfalls bis 
24.11.2010, 16 Uhr,  bei  der Gesellschaft einlangen muss. -  Gemäß  
§ 262  Abs 20  AktG  nimmt  die  Gesellschaft  Depotbestätigungen  
und Erklärungen  gemäß  § 114  Abs 1  vierter  Satz  nicht  über  ein
international verbreitetes,  besonders  gesichertes  
Kommunikationsnetz  der   Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Die 
Erklärungen dürfen daher ausschließlich per Post,  Telefax oder 
E-Mail an die oben angeführte Postanschrift,  Telefax-Nummer  bzw.  
E-Mail- Adresse übermittelt werden. - Alle zuvor bezeichneten 
gesetzlichen Bestimmungen  des  Aktiengesetzes  (AktG) sind auch auf 
der  Homepage  der  Gesellschaft  veröffentlicht  und  werden  auf 
Anfrage an Aktionäre versandt. -  Die  Gesamtanzahl  der  Aktien  der
Gesellschaft  ist  zum   Zeitpunkt   der Einberufung 500.000 
(fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine  Stimme. Per 
21.10.2010, Handelsschluss der Wiener  Börse,  besaß  die  
Gesellschaft  958 eigene Aktien, die kein Stimmrecht  vermitteln,  
sodass  unter  Berücksichtigung dieser eigenen Aktien aktuell 499.042
Stimmrechte bestehen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der  zur  
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte  eine  
Identitätsfeststellung  nicht möglich sein, kann der Einlass 
verweigert werden. Die  Teilnehmer  sind  deshalb aufgefordert,  
einen  amtlichen   Lichtbildausweis   (z.   B.   Reisepass   oder 
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.
Glanegg, am 27. Oktober 2010
                                                  Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau MMag. Marlene Wieland, Tel:
04277/2211-126, Fax-DW: -170, E-Mail: marlene.wieland@hirsch-gruppe.com,
www.hirsch-gruppe.com

Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
WKN: 907452
Index: WBI, Standard Market Continous
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr

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