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EANS-Adhoc: Triplan AG
Oberlandesgericht Frankfurt weist Aktionärsklagen gegen die TRIPLAN AG ab

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
08.07.2009
Bad Soden, den 08. Juli 2009: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die
Berufungen  von mehreren Aktionären gegen das am 28.10.2008 
verkündete Urteil des LG Frankfurt (Anfechtungen von Beschlüssen der 
Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 der TRIPLAN AG, ISIN: DE 
0007499303/Prime Standard) zurückgewiesen und damit die Entscheidung 
des Landgerichts Frankfurt im Ergebnis bestätigt.
Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von sechs Aktionären bezogen 
sich auf alle von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse. In dem 
Berufungsverfahren wurden nur noch drei Beschlüsse weiterhin 
angefochten.
Durch das, durch die TRIPLAN AG im September 2008, beantragte 
Freigabeverfahren konnten die Beschlüsse zum Teil bereits in das 
Handelsregister eingetragen werden.
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com

Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr

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