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EANS-News: "Sammelklage" der österreichischen Verbraucherschutzorganisation VKI gegen AWD zulässig - Weg frei für Klärung

Bonn (euro adhoc) -

HG Wien sieht Sammelklage mit über 1.300 Geschädigten für zulässig an
und beginnt Prozess
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Recht/Prozesse/Zwischenerfolg
Utl.: HG Wien sieht Sammelklage mit über 1.300 Geschädigten für 
zulässig an und beginnt Prozess
Gestern fand am HG Wien die erste Verhandlung in
der Sammelklage III (1305 Ansprüche - 21 Mio Streitwert) des VKI 
gegen den AWD Österreich statt. Der AWD hatte sich mit vielerlei 
Argumenten gegen die Zulässigkeit der Sammelklage gewehrt. Dennoch 
hat auch der Richtersenat in Sammelklage III - ebenso wie der 
Einzelrichter in Sammelklage I - die Sammelklage als zulässig 
angesehen. Diese Entscheidung ist rechtkräftig. Nun wird ab Herbst in
der Sache verhandelt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht - im Auftrag des 
Konsumentenschutz-ministeriums - und in Zusammenarbeit mit dem 
deutschen Prozessfinanzierer FORIS sowie dem Wiener Rechtsanwalt Dr. 
Alexander Klauser in fünf Sammelklagen die Schadenersatzansprüche von
rund 2500 geschädigten Kleinanlegern (Streitwert rund 40 Mio Euro) 
gegen den AWD geltend. Der Vorwurf lautet auf "systematische 
Fehlberatung" von Anlegern, denen Immobilienaktien (Immofinanz und 
Immoeast) als "so sicher wie ein Sparbuch" vermittelt wurden. Ab Juni
2007 kam es bei diesen Aktien zu dramatischen Kurseinbrüchen.
Der AWD bekämpft vor allem die Klageform - eine Sammelklage sei nicht
zulässig. Das Kalkül des AWD: Einzelklagen würden das 
Prozesskostenrisiko und den gesamten Prozessaufwand derart steigern, 
dass viele Kläger bzw. der Prozessfinanzierer aussteigen würden und 
der AWD ungeschoren davon käme.
Bereits im November hatte aber das Handelsgericht Wien die 
Sammelklage I als zulässig angesehen. Nun folgt auch der Richtersenat
bei Sammelklage III dieser Entscheidung und lässt die Sammelklage III
ebenfalls zu. Dagegen ist - das hat das Oberlandesgericht Wien bei 
Sammelklage I bereits festgestellt - kein Rechtsmittel zulässig. Ab 
Herbst wird also in der Sache verhandelt.
"Die Abwehrstrategie des AWD ist gescheitert! Es ist zu hoffen, dass 
der Eigentümer des AWD - die schweizer Swiss-Life - nun die Situation
neu bewertet und endlich auf das Angebot des VKI reagiert und in 
Vergleichsverhandlungen eintritt," sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des 
Bereiches Recht im VKI. "Nur ein klarer Schluss-Strich unter die 
Vergangenheit wird dem Konzept "AWD-neu" Glaubwürdigkeit verleihen. 
Wir laden AWD und Swiss-Life dazu ausdrücklich ein."
Wenn der AWD aber die Vorwürfe gerichtlich geprüft sehen will, dann 
ist auch das sehr prozessökonomisch möglich: In Musterprozessen die 
Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen vorantreiben und ein 
Verjährungsverzicht für alle übrigen Fälle. Doch auch dazu war der 
AWD bislang nicht bereit.
"Der AWD wird nicht ewig vor der Klärung seiner Verantwortung in der 
Vergangenheit davonlaufen können. Kommt es weder zu einem Vergleich 
noch zu Musterverfahren, dann wird ab Herbst die Frage der 
systematischen Fehlberatungen eben in den Sammelklagen geklärt," sagt
Dr. Peter Kolba.
Auch der deutsche Prozessfinanzierer FORIS, der den VKI seit Jahren 
erfolgreich unterstützt, freut sich über den Zwischenerfolg. "Gerade 
in solchen Fällen, in denen ein finanzstarker Gegner auf Zeit und 
Kosten spielt, zeigt sich wieder eindrucksvoll der enorme Vorteil der
Prozessfinanzierung", so Dr. Gerrit Meincke, Leiter 
Prozessfinanzierung bei FORIS, der die Sammelklagen für FORIS 
begleitet.

Rückfragehinweis:

Dr. Peter Kolba, Verein für Konsumenteninformation (VKI), Wien, Tel.: 0043 1/588
77 - 320

Dr. Gerrit Meincke, FORIS AG, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn
Tel.: 0228-9 57 50 22
Fax: 0228-9 57 50 27
bonn@foris.de
www.foris.de

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005775803
WKN: 577580
Index: CDAX
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München / Freiverkehr
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