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Die BFB weist auf die Brandschutzvorschriften in Treppenhäusern hin

Bern (ots)

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften tragen wesentlich zur Sicherheit von Personen in Gebäuden bei. Oftmals wird jedoch vergessen, dass die Eigentümer und die Mieter eigenverantwortlich dafür sorgen müssen, diese Vorschriften einzuhalten. Nachdem sich im neuen Jahr bereits mehrfach Brände in Mehrfamilienhäusern ereigneten, macht die Beratungsstelle für Brandverhütung auf die wichtigsten Regeln in Treppenhäusern aufmerksam.

Dank den Brandschutzvorschriften verfügt die Schweiz über einen der weltweit höchsten Sicherheitsstandards im Brandschutz. Dabei ist zu beachten, dass es in der Verantwortung der Eigentümer und der Nutzer von Gebäuden liegt, die geltenden Vorschriften jederzeit einzuhalten. Im noch kurzen Jahr 2022 sind bereits mehrere Brände in Mehrfamilienhäusern ausgebrochen. Aus diesem Grund weist die BFB auf die besondere Wichtigkeit des Brandschutzes bei Fluchtwegen hin.

Treppenhäuser und Korridore frei lassen

Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es unerlässlich, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.

  • Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher begehbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
  • Die Durchgangsbreite muss mindestens 1.20 m betragen und frei von Gegenständen bleiben.
  • Bei Mehrfamilienhäusern müssen Haupteingangstüren in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel geöffnet werden können.
  • Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
  • Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
  • Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen, Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien.
  • Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben periodisch gewartet werden.
  • Brandschutztüren müssen, wenn immer möglich, geschlossen sein. Ein Festbinden, Verkeilen oder Blockieren ist verboten.

Bei Missständen empfiehlt die BFB Mietern, das Gespräch mit dem Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung zu suchen. Diese müssen dafür sorgen, dass die Sicherheit im Gebäude jederzeit gewährleistet ist.

Spezifische Informationen zu Treppenhäusern, Einstellhallen, Brandschutztüren und Kellern sowie entsprechende Merkblätter unter bfb-cipi.ch/brandschutz

Pressekontakt:

Für Medienanfragen:
Rolf Meier
Medienstelle der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB)
T +41 (0)31 320 22 82, media@bfb-cipi.ch

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