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Beta Systems Software AG

EANS-News: Beta Systems gibt Einzelheiten und Zeitplan der Barkapitalerhöhung 2012 bekannt

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalerhöhung/Restrukturierung/Kapitalmaßnahmen


Berlin (euro adhoc) - Berlin, 1. Juni 2012 - Der Vorstand der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406)hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten hinsichtlich der auf der
Hauptversammlung am 6. März 2012 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung beschlossen. Die ordentliche Hauptversammlung hatte
beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 17.275.588,20,
eingeteilt in 13.288.914 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu 
EUR 8.637.794,10 auf bis zu EUR 25.913.382,30 durch Ausgabe von bis zu 6.644.457
neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von EUR 1,30 je Stückaktie, gegen Bareinlage zu erhöhen.

Eintragung der Kapitalerhöhung 
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wurde am 8. Mai 2012 in das zuständige
Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg), HRB
38874, eingetragen. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird
ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 31.
August 2012 in das zuständige Handelsregister eingetragen wird. 

Bezugspreis und Bezugsfrist
Die neuen Aktien werden den Aktionären im Zuge eines nicht öffentlichen
Angebotes während der vom 8. Juni 2012 bis zum 21. Juni 2012 (einschließlich
beider Tage) laufenden Bezugsfrist im Verhältnis 2 : 1 zum Preis von 
EUR 1,30 je neuer Aktie zum Bezug angeboten. Die Bezugsrechte, die auf die
bestehenden ("alten") Aktien entfallen, werden am 8. Juni 2012 nach dem Stand am
Abend des letzten Börsenhandelstages vor Beginn der Bezugsfrist, also dem 7.
Juni 2012, abends, durch die Clearstream Banking AG den depotführenden Banken
der Aktionäre eingebucht. Die "alten" Aktien werden vom 8. Juni 2012 an "ex
Bezugsrecht" notiert. 

Mehrbezug
Für den Fall, dass die Bezugsrechte nicht vollständig ausgeübt werden, kann die
Beta Systems Software Aktiengesellschaft denjenigen Inhabern der gesetzlichen
Bezugsrechte, die ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer neuer Aktien
abgeben, weitere neue Aktien zum Erwerbspreis von EUR 1,30 je neuer Aktie und im
Übrigen zu den gleichen Ausgabebedingungen, die für die Ausübung der
gesetzlichen Bezugsrechte gelten, zuteilen. Der Mehrbezug ist auf das Zweifache
der Aktienzahl, für die Bezugsrechte ausgeübt wurden, begrenzt. Soweit es aus
Gründen einer Übernachfrage nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von
ihnen zusätzlich gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb
proportional im Verhältnis der den am Mehrerwerb teilnehmenden Aktionären
jeweils zustehenden Bezugsrechte berücksichtigt, bis das gesamte Volumen der
Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist.

Spitzenausgleich
Zum Ausgleich von Spitzen bietet die Gesellschaft Aktionären, deren Anzahl an
bezugsberechtigten Aktien nicht ohne Rest durch zwei teilbar ist, kostenfrei ein
weiteres Bezugsrecht an. Dieses Bezugsrecht wird der Gesellschaft von einem
ihrer Aktionäre nur zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Aktionäre, die eine
ungerade Anzahl an Aktien am Stichtag (7. Juni 2012, abends) halten, sind
deshalb berechtigt, die Anzahl ihrer Bezugsrechte auf die nächste höhere gerade
Zahl zu erhöhen und dementsprechend aufgrund des Bezugsverhältnisses von 2 : 1
ihren Bezug auszuüben. 

Kein Bezugsrechtshandel
Ein organisierter Handel der Bezugsrechte für die neuen Aktien wird weder von
der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle veranlasst werden. Ein Zu- oder
Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Ein Ausgleich
für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nach Ablauf der Bezugsfrist
verfallen die nicht ausgeübten Bezugsrechte wertlos. 

Anfechtungsklagen und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
Vier Aktionäre haben gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung
vom 6. März 2012 Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklagen erhoben. Die
Gesellschaft hat den Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung vom 6. März
2012 gleichwohl zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Die Eintragung
des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgte am 8. Mai 2012.
Die Gesellschaft hat ein Freigabeverfahren gem. § 246a AktG beim Kammergericht
angestrengt und beantragt, festzustellen, dass die Erhebung der Klagen der
Eintragung nicht entgegenstehen und dass etwaige Mängel des
Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Ein
Termin zur mündlichen Verhandlung im Freigabeverfahren wurde für den 18. Juni
2012 festgesetzt. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Freigabeverfahren
wird Ende Juli 2012 gerechnet.

Lieferung der neuen Aktien und Einzahlungsfrist
Die Lieferung der neuen Aktien ist abhängig von der Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und kann sich daher möglicherweise
verzögern. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens bis zum
Ablauf des 15. August 2012 durch die Depotbank des jeweiligen Aktionärs zu
zahlen. Durch die Verlängerung der Einzahlungsfrist für den Bezugspreis über die
Bezugsfrist hinaus soll der Zeitraum zwischen der Einzahlung des Bezugspreises
und der Lieferung der neuen Aktien zugunsten der zeichnenden Aktionäre verkürzt
werden.

Börsenzulassung
Die Aktionäre, die neue Aktien beziehen bzw. erwerben wollen, werden
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die neuen Aktien zum Zeitpunkt der
Verbuchung nicht börsennotiert sind. Bei einer prospektfreien Zulassung wird mit
einer Zulassung der neuen Aktien alsbald nach der Einbuchung der neuen Aktien
gerechnet. Sofern für die Zulassung die Veröffentlichung eines
Wertpapierprospekts erforderlich sein sollte, ist damit zu rechnen, dass die
Zulassung der neuen Aktien erst im Jahr 2013 erfolgt.

Veröffentlichung des Bezugsangebots und Schlusshinweise
Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 6. Juni 2012 im Bundesanzeiger und auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
http://www.betasystems.de/kapitalerhoehung2012 veröffentlicht.

Diese Mitteilung stellt weder einen Prospekt noch ein Angebot oder eine
Aufforderung zum Bezug oder zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der
Beta Systems Software Aktiengesellschaft dar. Die Beta Systems Software
Aktiengesellschaft wird voraussichtlich am 6. Juni 2012 ein Bezugsangebot
veröffentlichen, das sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der
Gesellschaft richtet. Die Aktien werden ausschließlich auf der Grundlage des
veröffentlichten Bezugsangebots im Rahmen eines nicht-öffentlichen Angebots an
die bestehenden Aktionäre angeboten. 

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind weder zur Verteilung,
Veröffentlichung oder Weiterleitung in Australien, Japan, Kanada oder den
Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt, und sind kein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren in Australien, Japan, Kanada oder den Vereinigten Staaten von
Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach
vorheriger Registrierung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933
in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Die zum Bezug angebotenen Aktien der Gesellschaft sind nicht
und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Die Beta Systems Software
Aktiengesellschaft beabsichtigt auch nicht, irgendeinen Teil des Bezugsangebots
in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren.

Ende der Unternehmensmitteilung

Beta Systems Software AG
Die Beta Systems Software AG (General Standard: BSS, ISIN DE0005224406) bietet
hochwertige Softwareprodukte und -lösungen im Bereich Sicherheit und
Nachvollziehbarkeit in der IT und zur automatisierten Verarbeitung größter
Daten- und Dokumentenmengen. In den Geschäftsbereichen "Data Center Automation &
Audit", "Identity & Access Governance" und "Document Processing & Audit"
unterstützt das Unternehmen Kunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen,
Industrie, Handel, Logistik und IT-Dienstleistungen bei der Optimierung der
IT-Sicherheit, der Automatisierung von Geschäftsprozessen sowie mit einem
umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot im Bereich "GRC -
Governance, Risk & Compliance" bei der Erfüllung von gesetzlichen und
geschäftlichen Anforderungen.

Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist seit 1997 börsennotiert und beschäftigt
rund 270 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist Berlin. Beta Systems ist
national und international mit 15 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen
Partnerunternehmen aktiv. Weltweit optimieren mehr als 1.300 Kunden in über
3.200 laufenden Installationen in über 30 Ländern ihre Prozesse und verbessern
ihre Sicherheit mit Produkten und Lösungen von Beta Systems. Das Unternehmen
gehört zu den führenden mittelständischen und unabhängigen
Softwarelösungsanbietern in Europa und erwirtschaftet rund 50 Prozent seines
Umsatzes international.

Weitere Informationen zum Unternehmen und den Produkten sind unter
www.betasystems.de zu finden.

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www.facebook.com/BetaSystems und www.xing.com/companies/betasystemssoftwareag


Rückfragehinweis:
Unternehmenskontakt Beta Systems Software AG:
Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 726 118-170/171
E-Mail:  ir@betasystems.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Beta Systems Software AG
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Telefon:     +49(0)30 726118 0
FAX:         +49(0)30 726118 800
Email:        info@betasystems.com
WWW:         http://www.betasystems.com
Branche:     Software
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Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Geregelter
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Sprache:    Deutsch

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