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EFV: Bericht der G10 zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen von Staaten

Bern (ots)

08. Apr 2003 (EFV) Die Zehnergruppe (G10), das Gremium
der wichtigsten Kapitalgeber des Internationalen Währungsfonds, hat 
einen Bericht zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen souveräner 
Schuldner veröffentlicht. Musterklauseln sind Teil des Berichts, an 
dem auch die Schweiz mitgearbeitet hat.
Die internationalen Kapitalmärkte sind in den vergangenen Jahren zur 
wichtigsten Finanzierungsquelle für Schwellenländer geworden. Damit 
wuchs auch der Wunsch nach Verfahren und Institutionen, die eine 
rasche und ordentliche Restrukturierung der Schuld ermöglichen, 
falls ein Land seine Schuld nicht vertragsgemäss bedienen kann. Die 
Zehnergruppe hat sich im vergangenen Jahr damit befasst, wie dies 
durch vertragliche Anpassungen erfolgen könnte.
Der nun vorgelegte Bericht einer G10-Arbeitsgruppe, an der auch die 
Schweiz beteiligt war, ist in englischer Sprache veröffentlicht 
worden. Er stellt Modellklauseln vor, die in alle zukünftige 
Anleihensverträge souveräner Schuldner eingeführt werden sollen. 
Diese sog. Kollektivklauseln ermöglichen es, die Zahlungsbedingungen 
im Anleihensvertrag durch eine qualifizierte Gläubigermehrheit zu 
verändern. Im Fall eines Zahlungsverzugs vereinfacht dies die 
Restrukturierungsverhandlungen zwischen dem Schuldnerland und seinen 
Anleihensgläubigern. Solche Klauseln sind auf dem Londoner Markt 
schon lange Praxis. In New York, dem bedeutendsten Markt für die 
Emission von Staatsanleihen, wurde vor wenigen Wochen in Anlehnung 
an die Empfehlungen der G10 erstmals eine Staatsanleihe mit 
Kollektivklauseln aufgelegt. Sie wurde vom Markt freundlich 
aufgenommen.
Auskunft:
Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48
Hans Kuhn, Schweiz. Nationalbank, Tel. 01 631 32 59
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch

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