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Haftungsfalle Bauabzugsteuer: Das neue Recht, Tipps & Hilfen
Eine brandaktuelle Broschüre schafft Klarheit

Freiburg (ots)

Alle Unternehmer, auch Vermieter, die im Inland
eine Bauleistung in Auftrag geben, die der Herstellung,
Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, sind
ab 1.1.2002 grundsätzlich verpflichtet, von der Rechnung des
Bauunternehmers/Handwerkers einen Steuerabzug von 15% direkt an das
Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Dabei legt der Gesetzgeber
auf eine exakte Dokumentation Wert und hat hierfür eine Fülle an
Formularen entwickelt. Wer nicht aufpasst, steht mit einem Bein in
der Haftungsfalle und muss mit hohen Bussgeldern bis zu 25.000 EURO
rechnen.
Wie das neue Gesetz aussieht, was es beinhaltet, wer im Einzelnen
von der neuen Abzugsteuer betroffen oder befreit ist, wo die
Pflichten und Risiken liegen und wie genau sich der einzelne Betrieb
oder Wohnungsbesitzer zu verhalten hat, zeigt eine brandneue
Haufe-Broschüre zum Thema.
Auf mehr als 190 Seiten erfahren Betroffene, was im Einzelnen zu
tun ist und wie man seiner Pflicht nachkommt. Der Ratgeber
"Bauabzugsteuer 2002" aus der Reihe Haufe aktuell zeigt leicht
umsetzbar, wie das neue Gesetz anzuwenden ist und wie Haftungsfallen
vermieden werden können. Denn: kommt der Leistungsempfänger der
Anmeldung und Abführung der Abzugsteuer nicht nach, macht er sich
haftbar.
  • Was können Bauunternehmer, Handwerker, Vermieter, Verwalter, Bauträger oder Steuerberater tun?
  • Was muss ab 1.1.2002 bei der Abrechnung jeder Baumassnahme beachtet werden?
  • Wie können sich Bauherr und Bauunternehmer von der Abzugspflicht befreien?
  • Welche Dokumente sind anzufordern und an das Finanzamt einzureichen?
  • Welches ist das zuständige Finanzamt?
Der Ratgeber kennt und nennt die Antworten auf diese und mehr
Fragen zum Thema. Ein ABC der wichtigsten Begriffe macht ihn zum
echten Nachschlagewerk. Ausführliche Beispiele, Beratungshinweise,
Musterschreiben und alle amtlichen Formulare (inkl. Antrag auf
Freistellung, für die Steuererstattung und die Steueranmeldung)
sorgen für Praxisrelevanz und sofortige Umsetzbarkeit.
Wer in Sachen Bauabzugsteuer auf Nummer Sicher gehen will, sollte
dieses Buch immer greifbar haben. Es ist unter der Bestellnummer
06240 direkt bei der Haufe Mediengruppe, Freiburg, oder über jede
Buchhandlung zum Preis von 34,90 bzw. DM 68,26 zu beziehen.
Bauabzugsteuer 2002
   Neuerscheinung 2001
   Broschur DIN A 4, ca. 190 Seiten
   EUR 34,90/DM 68,26
   RUDOLF HAUFE VERLAG FREIBURG / BERLIN / MÜNCHEN
   Bestell-Nr. 06240

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presseabteilung, Peter Steinbeck
Tel. +49/761/368'32'40
Fax +49/761/368'36'66
E-Mail: pressestelle@haufe.de