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Bundesamt für Ausländerfragen

Neues Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer

Bern (ots)

Bundesrat verabschiedet Botschaft und Entwurf des neuen Gesetzes
Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft und den
Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Ausländerinnen und
Ausländer (AuG) verabschiedet. Es regelt insbesondere die Zulassung
und den Aufenthalt von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen
Ausländerinnen und Ausländern ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, die
nicht zum Asylbereich gehören. Erstmals werden auch die Grundsätze
und Ziele der Integration von Ausländerinnen und Ausländern
bezeichnet und entsprechende Koordinationsinstrumente geschaffen.
Der Gesetzesentwurf sieht einerseits Verbesserungen und
administrative Erleichterungen für die dauerhaft in der Schweiz
lebenden Ausländerinnen und Ausländer vor. Andererseits wird die
Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Personen ausserhalb der EU und der
EFTA-Staaten detailliert geregelt. Die Instrumente zur Durchsetzung
des Ausländerrechts werden verstärkt.
Die Schaffung des neuen Ausländergesetzes ist ein weiteres
zentrales Element der Migrationspolitik des Bundesrats. Der
Ausländerbereich wird nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher
hauptsächlich in Verordnungen des Bundesrats) geregelt. Dadurch wird
das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik direkt mit
einbezogen.
Der Gesetzesentwurf enthält drei zentrale Elemente:
Zulassungssystem
Die Zulassung von Angehörigen der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten
richtet sich nach dem Freizügigkeitsabkommen. Die Zulassung von
Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten wird im
Gesetzesentwurf auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte
begrenzt. Diese im Grundsatz bereits seit 1991 verfolgte Politik wird
auf Gesetzesstufe festgeschrieben. Es gilt nun, erste Erfahrungen mit
dem Freizügigkeitsabkommen abzuwarten. Dieses Zulassungssystem wurde
von einer Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet. Verbesserte
Rechtsstellung und Förderung der Integration.
Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden
Ausländerinnen und Ausländer wird verbessert.  Erschwernisse
insbesondere beim Berufs-, Stellen- oder Kantonswechsel sowie beim
Familiennachzug werden abgebaut. Das erleichtert die Integration,
vereinfacht die Verfahren für Arbeitgeber und Behörden und stellt
eine einheitliche Anwendung des Gesetzes sicher. Zudem erfolgt in
diesen Bereichen eine Annäherung an die Bestimmungen im
Freizügigkeitsabkommen für Angehörige von EU- und EFTA-Staaten.
Im Bereich Integration werden Grundsätze und Ziele aufgelistet. So
sollen sich Ausländerinnen und Ausländer, die längere Zeit hier
leben, leichter am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben
beteiligen können. Allerdings wird vorausgesetzt, dass sie selber
Anstrengungen für ihre eigene Integration unternehmen. Es werden neue
Instrumente geschaffen, um z.B. die verschiedenen
Integrationsmassnahmen auf Bundes- und Kantonsebene besser zu
koordinieren. Zu diesem Zweck sollen die Kantone eine Ansprechstelle
für Integrationsfragen bezeichnen.
Wie im Asylbereich kann der Bund neu auch für ausreisepflichtige
Ausländerinnen und Ausländer eine Rückkehrhilfe gewähren, wenn sie
sich in einer besonders schwierigen Notlage befinden. Der Bundesrat
erhält weiter die Kompetenz, zum Schutz der Opfer von Menschenhandel
Erleichterungen bei der Zulassung vorzusehen.
Griffige Massnahmen zur Einhaltung des Gesetzes und zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Der Missbrauch des geltenden Rechts durch eine kleine Minderheit
der Ausländerinnen und Ausländer macht neue Massnahmen erforderlich,
insbesondere gegen das Schlepperwesen, die Schwarzarbeit und
Scheinehen. Eine neue Bestimmung im ZGB sieht vor, dass bei
offensichtlichen Scheinehen die Trauung verweigert werden kann. Für
die technische Überwachung der Ankunft von Flugpassagieren wird die
notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Sie dient der Verbesserung der
Personenkontrolle an der Grenze und der Durchsetzung der Sorgfalts-
und Betreuungspflichten von Luftverkehrsunternehmen
(Carrier-Sanctions).
Die Geschichte des neuen Ausländergesetzes
Im Herbst 1998 erhielt eine Expertenkommission vom Bundesrat den
Auftrag, den Entwurf für eine Totalrevision des geltenden
Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG)
auszuarbeiten. Im Interesse einer klaren Ausgangslage wurde dieser
Entwurf erst nach der Abstimmung über das Freizügigkeitsabkommen in
die Vernehmlassung gegeben. Diese dauerte vom Juli bis November 2000.
Die Meinungen zu den einzelnen Bestimmungen gingen weit auseinander,
insbesondere was die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur
Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug sowie die Gewährung von
Rechtsansprüchen betrifft. Im Juni 2001 nahm der Bundesrat Kenntnis
vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und beschloss, an den
wesentlichen Grundzügen des Vernehmlassungsentwurfs festzuhalten.
Nachdem das Freizügigkeitsabkommen mit der EU voraussichtlich in der
ersten Hälfte 2002 in Kraft treten wird, soll nun auch für die
Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern aus
Drittstaaten ein modernes Gesetz geschaffen werden.

Kontakt:

Informationsdienst BFA
Tel. +41/31/325'90'65

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