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SECO: Bilaterale Verhandlungen II mit der EU: Zweite Verhandlungsrunde über Liberalisierung der Dienstleistungen

Bern (ots)

Am 27. September 2002 haben sich in Bern die Schweiz
und die EU zur zweiten Verhandlungsrunde über die Liberalisierung 
der Dienstleistungen getroffen. Die Verhandlungspartner machten eine 
Bestandesaufnahme über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im 
schweizerischen und europäischen Dienstleistungsrecht und 
diskutierten institutionelle Aspekte. Erwartungsgemäss wurde die 
institutionelle Ausgestaltung des Abkommens als einer der 
Hauptverhandlungsgegenstände identifiziert. Die nächste 
Verhandlungsrunde ist für Anfang November 2002 vorgesehen.
Die Dienstleistungen bilden eines der zehn Themen, über welche die 
Schweiz im Rahmen der Bilateralen II mit der EU verhandelt. Mit dem 
Abkommen will die Schweiz den schweizerischen 
Dienstleistungserbringern den gleichberechtigten Zugang zum 
europäischen Binnenmarkt verschaffen. Gleichzeitig soll den 
schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten zu billigeren Preisen 
eine grössere Auswahl an Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Das 
Abkommen würde zudem eine bedeutende Lücke in den bilateralen 
Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU schliessen, da im 
Dienstleistungsbereich bis anhin keine umfassenden Verträge 
bestehen.
In der heutigen Verhandlungsrunde erfolgte eine Bestandesaufnahme 
über die Resultate der gemeinsamen Expertengespräche, welche in den 
vergangenen Wochen stattgefunden hatten. Diese Expertentreffen 
hatten zum Ziel, das schweizerische und europäische 
Dienstleistungsrecht einer vergleichenden Analyse zu unterziehen und 
institutionelle Grundsatzfragen zu klären. Dabei konnte zwischen den 
beiden Rechtsordnungen generell ein hoher Grad an Übereinstimmung 
festgestellt werden. Unterschiede bestehen aber namentlich bei der 
Amtshilfe unter Finanzmarktaufsichtsbehörden, der Definition der 
Geldwäscherei sowie beim Liberalisierungsziel und -tempo bei den 
Postdienstleistungen. Einer weiteren Klärung bedürfen zudem die 
Folgen des ablehnenden Volksentscheids zum Elektrizitätsmarktgesetz. 
Auch in Bezug auf die institutionelle Ausgestaltung des Abkommens 
gehen die Meinungen zur Zeit noch auseinander.
In den kommenden Verhandlungsrunden wird es nun darum gehen, in den 
abweichenden Punkten Lösungen zu finden, welche den berechtigten 
Anliegen der EU und der Schweiz Rechnung tragen. Die beiden 
Delegationsleiter, Direktor Hervé Jouanjean von der Generaldirektion 
Handel der Europäischen Kommission und Botschafter Oscar Zosso vom 
Staatssekretariat für Wirtschaft, haben vereinbart, sich Anfang 
November 2002 für eine nächste Verhandlungsrunde zu treffen.
Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information
Bern, 27. September 2002
Auskünfte: 
Botschafter Oscar Zosso, Tel. 031 324 07 57, Minister Henri Gétaz, 
Tel 031 322 22 51
Information/Kommunikation, Tel. 031 322 29 02

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