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BKW AG - Swissgrid: Anteil des Übertragungsnetzes der BKW neu bewertet

BKW AG - Swissgrid: Anteil des Übertragungsnetzes der BKW neu bewertet
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Bern (ots)

Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat die neue Bewertungsmethode für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des Übertragungsnetzes verfügt. Dies wurde notwendig, weil die erste Bewertungsmethode von diversen früheren Eigentümern des Übertragungsnetzes angefochten worden war. Die Entschädigung, welche über den regulatorischen Wert hinausgeht, führt für die BKW zu einem einmaligen Ertrag von rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen.

Das Übertragungsnetz der BKW wurde per Anfang 2013 an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid übertragen. Die früheren Eigentümer des Übertragungsnetzes und Swissgrid haben die komplexe Überführung gemeinsam gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese Verfügung wurde von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der regulatorische Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat deshalb die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.

ElCom verfügt die Methode zur Festsetzung des massgeblichen Werts Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20. Oktober 2016.

Positiver Einfluss auf die Jahresrechnung 2016 Aufgrund der neuen Bewertungsmethode ergibt sich für die BKW eine Mehrentschädigung von rund 38 Mio. CHF zuzüglich Zinsen. Das Betriebsergebnis 2016 wird durch diesen einmaligen Effekt entsprechend positiv beeinflusst. Die Zahlung der Entschädigung wird Anfang nächsten Jahres erwartet.

Hinweis

Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid und anderen früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.

Kontakt:

Sabrina Schellenberg
medien@bkw.ch
+41 58 477 51 07