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BAG: Stellungnahme der Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität zur Strahlenschutzsituation in der Schweiz

(ots)

Die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität (KSR) nahm Kenntnis der Tätigkeitsberichte für das Jahr 2003 der Überwachungsbehörden. Bei dieser Gelegenheit verschaffte sie sich auch einen Überblick über die aktuelle Strahlenschutzsituation in der Schweiz. Mit der vorliegenden Stellungnahme soll die Bevölkerung gemäss Auftrag der KSR darüber informiert werden.

Strahlenschutzsituation in der Schweiz als gut eingestuft
Die Strahlenschutzsituation in der Schweiz wird generell als gut 
eingestuft. Bedingt durch die Bewilligungspflicht erfolgt der 
Einsatz ionisierender Strahlung innerhalb streng formulierter 
Richtlinien. Dies bestätigen die Ergebnisse der dosimetrischen 
Überwachung. Im Jahr 2003 wurde keine Überschreitung des 
Dosisgrenzwertes bei beruflich stralhenexponierten Personen 
festgestellt.
Die Ergebnisse der Umweltüberwachung bestätigen, dass es in den 
Unternehmen zu keinen nennenswerten Freisetzungen von Radioaktivität 
gekommen ist.
Das erreichte Qualitätsniveau des Strahlenschutzes in der Schweiz 
lässt sich nur durch regelmässige Motivation und Überwachung durch 
die Behörden einhalten. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit 
beruflich exponierten Personals und der Öffentlichkeit sind ständige 
Überprüfungen notwendig: die geltende Regelung bezüglich der 
Überwachung des Strahlenschutzes, die Einhaltung desselben vor Ort 
und die Ausbildung aller beruflich strahlenexponierten Personen. In 
Zeiten, in denen von Sparen und Budgetkürzungen die Rede ist, ist es 
angebracht, diese Tatsache in Erinnerung zu rufen.
Schutz für Patientinnen und Patienten vor Strahlen
Der Strahlenschutz der Patientinnen und Patienten ist ein aktuelles 
Anliegen. Die Strahlenexposition konnte dank der Fortschritte der 
Röntgentechnik und insbesondere durch die Verwendung von 
empfindlichen Verstärkerfolien und Bildverstärkern in den 
vergangenen fünfzig Jahren deutlich verringert werden. Die 
Einführung der digitalen Technik in der Radiologie wirft jedoch neue 
Fragen auf. Die Hersteller weisen zwar darauf hin, dass die 
Einführung dieser Vorrichtungen wesentliche Möglichkeiten zur 
Reduktion der Strahlendosis biete. Doch die Praxis zeigt, dass deren 
Installation nicht a priori die versprochene Dosisreduktion bringt, 
sondern sogar zu einem merklichen Anstieg der Dosis führen kann.
Besonders kritisch ist diese Entwicklung im Bereich der 
Computertomographie (CT-Scanner). Hier kann die Einführung von 
Mehrschicht-Systemen zu einer wesentlichen Zunahme der 
Strahlenbelastung für die Patientin / den Patienten führen. Dies 
wird bedingt durch den häufigeren Einsatz, den Einschluss grösserer 
Körperbereiche, die Multiplikation der Untersuchungsphasen und das 
Streben nach einer immer feineren Auflösung. Für die Anwendung 
dieser Techniken sind deshalb strenge Kontrollverfahren 
erforderlich. Hinzu kommt die Verharmlosung von nicht invasiven 
Untersuchungen, bei denen die Tendenz besteht, diese auch zu 
Kontrollzwecken oder als präventive Untersuchungen einzusetzen.
Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Die KSR unterstützt 
das Ausbildungsprogramm der Abteilung Strahlenschutz des BAG im 
Bereich der dosisintensiven Untersuchungen. Die Hauptstossrichtungen 
des Programms sind: - Intensivierung der Ausbildung von 
Medizinalpersonen, die dosisintensive Untersuchungen durchführen 
(Röntgen am Körperstamm, Durchleuchtung, Computertomographie). - 
Einführung von diagnostischen Referenzwerten (DRW) (Richtlinien für 
die Ärztin oder den Arzt) - Erfassung der bei Patientinnen und 
Patienten akkumulierten Dosis; nur mit einer Quantifizierung der 
Risiken und einem transparenten Vorgehen lassen sich die 
Röntgenuntersuchungen optimieren.
Folgende Schritte werden ebenfalls geprüft: die Möglichkeit, im 
Rahmen des Optimierungsverfahrens einen Medizinphysiker beizuziehen 
oder die Schaffung von Beratungsstellen im Bereich der medizinischen 
Radiologie. Ziel der KSR ist, mit den erwähnten Massnahmen einen 
optimalen und verantwortungsvollen Einsatz der Strahlung im Dienste 
der Gesundheit fördern.
Überwachung der Umwelt und radiologischer Altlasten
Die Radioaktivität in der Umwelt ist gering und die gesetzlichen 
Vorgaben werden eingehalten, ausser in gewissen bewohnten Räumen, 
für Radon. Es ist deshalb ein nationales Programm im Gange. Dessen 
erstes Ziel wird noch im 2004 erreicht sein: die Abgrenzung zu den 
Radongebieten. Die KSR verfolgt diese Problematik aufmerksam und 
wird sich diesbezüglich in ihrem nächsten Bericht im Detail äußern.
Nach wie vor erhöhte Werte bei Wildschweinfleisch In Nahrungsmitteln 
haben die im Jahre 2003 durchgeführten Kontrollen außer in 
Wildschweinfleisch keine Grenzwertüberschreitungen ergeben. Die bei 
diesen Tieren beobachtete Aktivität von Cäsium-137 hängt 
insbesondere mit der hohen Konzentration dieses Nuklids in 
Hirschtrüffeln zusammen. Diese sind auf den Unfall von Tschernobyl 
zurückzuführen ist. Diese Überschreitungen haben jedoch keine 
gesundheitlichen Auswirkungen, da Wildschweinfleisch nur gering 
konsumiert wird.
Positive Bilanz der Sammelaktion bei der Uhrenindustrie Im Rahmen 
der Sanierung von Altlasten hat die Suva zu Beginn des Jahres 2004 
eine Sammelaktion für alte Radium- und Tritiumquellen aus der 
Uhrenindustrie durchgeführt. Die Reaktionen der Unternehmen waren 
positiv und ermöglichten das Sicherstellen einer beachtlichen Menge 
(ca. 800 MBq Radium-226, 2400 GBq Tritium) radioaktiver Stoffe.
Radiologischer Zwischenfall im 2004 Im Februar 2004 ereignete sich 
ein radiologischer Zwischenfall: Mehrere - früher für die 
medizinische Strahlentherapie benutzte - geschlossene radioaktive 
Cäsium-137-Quellen wurden als normale Abfälle 
(Metallwiedergewinnung) entsorgt. Eine Untersuchung der 
Bundesanwaltschaft ist dazu im Gange. Um weitere ähnliche Ereignisse 
zu vermeiden, beabsichtigt die KSR, die Ergebnisse der Untersuchung 
dieses Vorfalls und die Maßnahmen der zuständigen Behörden kritisch 
zu analysieren.
Ausbildung von beruflich strahlenexponierten Personen
Die Strahlenschutzausbildung von beruflich strahlenexponierten 
Personen ist im Strahlenschutzgesetz gesetzlich verankert. Die 
Einzelheiten sind in mehreren Verordnungen festgelegt. Ausgehend von 
Angaben der Überwachungsbehörden und der Strahlenschutz- 
Ausbildungszentren analisierte die KSR die Situation der Ausbildung 
im Strahlenschutz in der Schweiz. Sie gelangte zu folgenden 
Schlussfolgerungen: - für die Forschung, die Analyselabors, die 
Industrie und die Kerntechnik gibt es genügend Ausbildungsangebote 
welche auch genutzt werden. - die Durchführung von Ausbildungskursen 
für Medizinalpersonen, die Röntgenuntersuchungen vornehmen, beginnt 
Früchte zu tragen. Die Zusammenarbeit mit der Verbindung der 
Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), der Schweizerischen 
Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und den Universitäten ist in diesem 
Bereich zu begrüssen.
Die KSR erachtet die Aus- und Fortbildung als ein wesentliches Recht 
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die mit ionisierender 
Strahlung arbeiten. Sofern es sich um eine andauernde und 
langfristige Tätigkeit handelt, darf sich diese Ausbildung nicht nur 
auf die Vermittlung einer Vielzahl von Verhaltensregeln beschränken. 
Idealerweise wird die Ausbildung von Fachstellen im Rahmen von 
strukturierten Kursen durchgeführt. In diesen Kursen sollen die 
Problematik der Beschreibung der Strahlung, deren Auswirkungen auf 
den Organismus, die Schutz- und Kontrollmodalitäten sowie die 
einschlägigen gesetzlichen Anforderungen in umfassender Weise 
thematisiert werden.
Eidgenössische Kommission
für Strahlenschutz und Überwachung 
der Radioaktivität
www.ksr-cpr.ch
Weitere Informationen:
Prof. Jean-François Valley, Präsident der KSR
Telefon 021 623 34 34
Dr. Christophe Murith, Wiss. Sekretär der KSR
Telefon 031 322 95 05

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