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Bundesrat wählt Institutsrat und Direktor des zukünftigen Schweizerischen Heilmittelinstitut

Bern (ots)

Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des
Heilmittelgesetzes und der Betriebsaufnahme der Swissmedic,
Schweizerisches Heilmittelinstitut am 1. Januar 2002, hat der
Bundesrat heute die Wahl des Institutsrats, des Institutsdirektors
und des Präsidenten der Rekurskommission Heilmittel bestätigt.
Der Institutsrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Drei
der Mitglieder sind auf Vorschlag der Kantone gewählt worden:
- Herr Burnier Michel, Prof. Dr med., Médecin-chef et directeur
     adjoint à la Policlinique Médicale Universitaire de Lausanne
   - Herr Conti Carlo, Dr. iur. Adv., Regierungsrat; Vorsteher des
     Sanitätsdepartements des Kantons BS 
   - Herr Dürr Markus, Dr. med. vet., Regierungsrat; Vorsteher des
     Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern
   - Madame Fontannaz Anne-Sylvie, Pharmacien cantonal du Canton de
     Vaud 
   - Herr Fuchs Peter, Dr. med., selbständiger Wirtschaftsberater für
     nachhaltige Entwicklung und Corporate Social Responsibility mit
     internationaler Tätigkeit
   - Herr Hotz Reinhold, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt
   - Frau Roth-Godat Christiane, Dr. med., Verwaltungsdirektorin des
     Universitätsspitals Zürich
Als Präsident ist Dr. med. Peter Fuchs gewählt. Aufgrund seiner
Erfahrung als ehemaliger Generaldirektor des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz (IKRK) bringt er sehr grosse Führungs- und
Managementkompetenzen mit. Heute ist er als Berater für nachhaltige
Entwicklung international tätig.
Zum künftigen Direktor des Instituts hat der Bundesrat Dr. Hans
Stocker, den aktuellen Direktor der Interkantonalen Kontrollstelle
für Heilmittel (IKS), gewählt. Er tritt sein neues Amt auf den 1.
Januar 2002 an.
Zum Präsidenten der  Rekurskommission ist Stefan Mesmer gewählt
worden. Er amtet zur Zeit als juristischer Sekretär der
Rekurskommission der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle
der Heilmittel (IKV). Gleichzeitig ist er auch zum Präsidenten der
Rekurskommission für die Medizinische Aus- und Weiterbildung gewählt
worden, die mit der Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes 
betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals (FMPG) ihre
Tätigkeit aufnimmt. Der Bundesrat  hatte bereits am 9. März 2001
entschieden, dass für beide Rekurskommissionen ein vollamtliches
Präsidium zur Verfügung gestellt wird und dies in einer Stelle
zusammengefasst wird. Die Schaffung dieser Stelle bedarf noch der
Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.

Kontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation,
Tel. +41 31 322 95 05

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

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