Bundesrat wählt Institutsrat und Direktor des zukünftigen Schweizerischen Heilmittelinstitut
Bern (ots)
Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Heilmittelgesetzes und der Betriebsaufnahme der Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut am 1. Januar 2002, hat der Bundesrat heute die Wahl des Institutsrats, des Institutsdirektors und des Präsidenten der Rekurskommission Heilmittel bestätigt.
Der Institutsrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Drei der Mitglieder sind auf Vorschlag der Kantone gewählt worden:
- Herr Burnier Michel, Prof. Dr med., Médecin-chef et directeur adjoint à la Policlinique Médicale Universitaire de Lausanne - Herr Conti Carlo, Dr. iur. Adv., Regierungsrat; Vorsteher des Sanitätsdepartements des Kantons BS - Herr Dürr Markus, Dr. med. vet., Regierungsrat; Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements des Kantons Luzern - Madame Fontannaz Anne-Sylvie, Pharmacien cantonal du Canton de Vaud - Herr Fuchs Peter, Dr. med., selbständiger Wirtschaftsberater für nachhaltige Entwicklung und Corporate Social Responsibility mit internationaler Tätigkeit - Herr Hotz Reinhold, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt - Frau Roth-Godat Christiane, Dr. med., Verwaltungsdirektorin des Universitätsspitals Zürich
Als Präsident ist Dr. med. Peter Fuchs gewählt. Aufgrund seiner Erfahrung als ehemaliger Generaldirektor des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bringt er sehr grosse Führungs- und Managementkompetenzen mit. Heute ist er als Berater für nachhaltige Entwicklung international tätig.
Zum künftigen Direktor des Instituts hat der Bundesrat Dr. Hans Stocker, den aktuellen Direktor der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), gewählt. Er tritt sein neues Amt auf den 1. Januar 2002 an.
Zum Präsidenten der Rekurskommission ist Stefan Mesmer gewählt worden. Er amtet zur Zeit als juristischer Sekretär der Rekurskommission der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV). Gleichzeitig ist er auch zum Präsidenten der Rekurskommission für die Medizinische Aus- und Weiterbildung gewählt worden, die mit der Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals (FMPG) ihre Tätigkeit aufnimmt. Der Bundesrat hatte bereits am 9. März 2001 entschieden, dass für beide Rekurskommissionen ein vollamtliches Präsidium zur Verfügung gestellt wird und dies in einer Stelle zusammengefasst wird. Die Schaffung dieser Stelle bedarf noch der Zustimmung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.
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