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Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Aus-, Weiter- und Fortbildungsregelung für medizinische Berufe

Bern (ots)

Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum
Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die universitäre Ausbildung in
den medizinischen Berufen Kenntnis genommen. Aufgrund des insgesamt
sehr positiven Echos auf die Reformvorschläge erteilt der Bundesrat
dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag, die bisher
zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe zur universitären
Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der akademischen
Medizinalpersonen bis zur Wintersession 2001 zu einem Gesetzesentwurf
zusammenzufassen. Damit wird die Aus-, Weiter- und Fortbildung in
Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazeutik, Veterinärmedizin und neu
auch in Chiropraktik auf eine moderne gesetzliche Basis gestellt.
Ziel des neuen Medizinalberufegesetzes ist die Erhaltung und
Förderung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung und
die Sicherstellung der interkantonalen und internationalen
Freizügigkeit der schweizerischen Medizinalberufe. Die Ergebnisse der
von Ende Juni 1999 bis Ende Oktober 1999 durchgeführten
Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die
universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen
(MedBG/Ausbildung) liegen vor. Total gingen 101 Stellungnahmen ein,
davon 71 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsadressatinnen und
-adressaten.
In der Vernehmlassung fand der Vorentwurf zum Ausbildungsteil des
künftigen Medizinalberufegesetzes grosses Interesse und ein überaus
positives Echo. Der Reformbedarf in der Medizinalausbildung wurde
allgemein bejaht. Die neuen Ausbildungsziele fanden nahezu einhellige
Zustimmung. Deutlich begrüsst wurde der Grundsatz, wonach die
Gestaltungsfreiheit der Universitäten deutlich erweitert werden soll.
Statt Prüfungsfächern gibt der Vorentwurf Ausbildungsziele vor. Die
Erreichung der Ausbildungsziele wird bei den Studierenden durch
studienbegleitende fakultäre Prüfungen und eine eidgenössische
Abschlussprüfung kontrolliert. Neu sollen auch die Ausbildungsgänge
durch einen regelmässig zu wiederholenden Akkreditierungsprozess
überprüft werden. Ebenso fand das Prinzip der obligatorischen
Weiterbildung breite Zustimmung, auch wenn es aus Gründen der
Eurokompatibilität vorerst nur für Human-medizin, Chiropraktik und
einzelne zahnärztliche Spezialisierungen eingeführt werden kann.
Unbestritten blieben schliesslich die Strukturierung der Ausbildung
in Kern- und Mantelstudium und ein neues Kreditpunktesystem basierend
auf dem European Credit Transfer. Mit letzterem soll auch die
studentische Mobilität zwischen den Universitäten erleichtert werden.
Das künftige Medizinalberufegesetz entsteht aus der Vereinigung
der bisher zur Vernehmlassung gelangten Teilvorentwürfe zur
universitären Grundausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der
akademischen Medizinalpersonen. Bei der Zusammenführung zu
berücksichtigen sind die Erfordernisse des Abkommens über die
Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
(EU) und die vom Universitätsförderungsgesetz im vergangenen Jahr neu
eingeführten Regelungen. Vorgesehen ist, dass die
Akkreditierungsprozeduren sowohl für die Aus- als auch für die
obligatorischen Weiterbildungsgänge durch das Organ für
Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen
Universitätskonferenz durchgeführt werden. Das neue
Medizinalberufegesetz soll voraussichtlich im Jahre 2003 das geltende
Freizügigkeitsgesetz für die Medizinalberufe aus dem Jahre 1877
ablösen.

Kontakt:

Ueli Grüninger, Leiter Sektion Gesundheitsstrategien
Bundesamt für Gesundheit
Tel. +41 31 323 87 12/66
Fax +41 31 323 88 05
E-Mail: ueli.grueninger@bag.admin.ch
Internet: www.admin.ch/bag/berufe/ausbildu/d/index.htm

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