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Weko Entscheid: Verdacht der Wettbewerbsverhinderung durch Swisscom erhärtet sich

Zürich (ots)

Sunrise begrüsst den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), nach langen Vorabklärungen eine definitive Untersuchung wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht einzuleiten. Dieser Entscheid ist ein Signal für fairen Wettbewerb im Schweizer Telekommunikationsmarkt. Sunrise hat 2009 im Rahmen einer Ausschreibung der Post Anzeige wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung im Breitbandmarkt einge¬reicht. Swisscom offerierte damals der Post einen Preis, der fast 5 Millionen unter den eigenen Grosshandelspreisen für lediglich 80 % der für das Angebot nötigen Vorleistungen liegt, was einen klaren Missbrauch der Marktmacht darstellt.

Im Januar 2009 hatte die Post die Anbindung ihrer Postfilialen und Postomaten über Breitband¬an¬schlüsse öffentlich ausgeschrieben. Nebst Sunrise offerierten auch andere Unternehmen ihre Dienstleistungen für die Errichtung eines Wide Area Network (WAN). Mit Ausnahme des Ex-Monopolisten/der halbstaatlichen Swisscom, waren alle Anbieter gezwungen, für die von ihnen angebotenen Leistungen Vorleistungsprodukte von Swisscom zu beziehen. Diese Dienstleistungen basieren in weiten Teilen auf dem bestehenden historischen PTT-Anschlussnetz, dessen Zugang durch Swisscom kontrolliert wird. Aufgrund der vom Bundesverwaltungsgericht bereits abschliessend festgestellten Marktbeherrschung im Anschlussnetz muss die Swisscom allen Anbietern einen diskriminierungsfreien Netzzugang gewähren - das heisst, sie darf sich selbst keine Sonderpreise beim Netzzugang einräumen.

Im Evaluationsverfahren zwischen Swisscom und Sunrise vermochte die Offerte von Sunrise die Post sowohl bei der "Erfüllung der Ausschreibungs¬anforderungen" als auch im Bereich "Transparenz und Qualität des Angebots" zu überzeugen. Bei beiden Kriterien wurde die Offerte von Sunrise (wesentlich) besser eingeschätzt als diejenige der Konkurrenz. Aufgrund des dritten/letzen Kriteriums (Preis) schlug die Post den Auftrag der Swisscom zu. Der Zuschlag erfolgte bei 20.5 Mio. CHF. Damit war das Angebot der Swisscom fast 5 Mio. CHF unter dem Grosshandelspreis, den Swisscom Sunrise zuvor für einen Teil der ausgeschrieben Leistungen offeriert hatte. Den Ausschlag gab also letztlich alleine der Preis.

Der vorliegende Fall belegt einmal mehr eindrücklich, dass Swisscom sich intern bessere Konditionen gibt als den Grosshandelskunden. Auf diesem Weg kann der Markt kontrolliert werden und wirksamer Wettbewerb kann nicht entstehen. Es handelt sich um einen klaren Verstoss gegen das Kartellgesetz.

Die europäischen Wettbewerbsbehörden haben in den letzten Jahren mehrfach vormalige Monopolisten für ihre unfaire Preispolitik gebüsst. Wie im vorliegenden Post-Fall wurden die Margen der Wettbewerber in Form einer Kosten-Preis-Schere beschnitten. Nach der Praxis der WEKO liegt eine Kosten-Preis-Schere dann vor, wenn ein vertikal integriertes Unternehmen die Endleistungspreise (Retail) im Vergleich zu den Vorleistungspreisen (Wholesale) derart tief ansetzt, dass es vergleichbar effizienten Wettbewerbern auf den Endkundenmärkten verunmöglicht wird Gewinne zu erwirtschaften. Da die Kosten-Preis-Schere sowohl die Kosten- als auch die Erlösfunktion der Wettbewerber betrifft, gilt sie als besonders komplexe, aber auch besonders effektive preisbezogene Behinderungsstrategie marktbeherrschender Unternehmen.

Die Wettbewerbskommission hat bereits im Entscheid vom 19. Oktober 2009 im Bereich ADSL den Machtmissbrauch durch die Swisscom beim Breitband-Internetzugang festgestellt. Dieser führte während Jahren zur Behinderung des Wettbewerbs und zu einer gezielten Verdrängung der Konkurrenz. Der Entscheid ist nach wie vor beim Bundesverwaltungsgericht hängig.

Die Tatsache, dass nach über 15 Jahren der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes noch keine Rechtssicherheit herrscht und Anzeigen wegen Marktmissbrauchs erst zum Zeitpunkt der Neuausschreibungen derselben Dienstleistungen zur Einleitung einer definitiven Untersuchung führen, zeigt einmal mehr den grossen Handlungsbedarf in diesem Markt schnellstmöglich für fairen Wettbewerb zu sorgen.

Eine Anpassung der Fernmelderevision, die diesem Umstand Rechnung trägt, liegt im Interesse der Verbraucher und der gesamten Wirtschaft. Ein funktionierender fairer Wettbewerb im Bereich Telekommunikation sorgt nicht nur für Innovation und sinkende Preise, sondern fördert auch das Wirtschaftswachstum und sichert Arbeitsplätze.

Kontakt:

Sunrise Medienstelle
Sunrise Communications AG
Binzmühlestrasse 130
8050 Zürich
Media Hotline: 0800 333 000
media@sunrise.net
www.sunrise.ch

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