Luzerner Regierungsrat lehnt Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz" ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem Grossen Rat, die Initiative "Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz" abzulehnen. Die Musikschulen sollen weiterhin alleinige Gemeindeaufgabe bleiben.
Der Verband für die Musikschulen des Kantons Luzern hat im März 2006 die Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz" eingereicht, nachdem der Regierungsrat im Rahmen der Sparmassnahmen 2005 beschlossen hatte, an die kommunalen Musikschulen keine Kantonsbeiträge mehr zu entrichten. Mit dieser Streichung zog sich der Kanton auch aus der Koordination, der Weiterentwicklung und der Qualitätssicherung der Musikschulen zurück. Die Initianten verlangen, dass die Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz aufgenommen werden und sich der Kanton mit einem Pro-Kopf-Beitrag (analog der Volksschule) an den Kosten der Musikschulen beteiligen.
Bedeutung der Musikschule unbestritten
In seiner Ablehnungsbegründung schreibt der Regierungsrat, dass "die Bedeutung der Musikschulen und die positiven Auswirkungen des Unterrichts unbestritten" seien. Die kantonale Unterstützung hätte daran bestimmt einen gewissen, jedoch keinen entscheidenden Anteil. Deshalb wurden die Musikschulen im Projekt "Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden" in Übereinstimmung mit dem Verband Luzerner Gemeinden als alleinige Gemeindeaufgabe bestimmt. Eine Annahme der Initiative hätte für den Kanton jährliche Kosten von rund 17.5 Mio. Franken zur Folge. Zudem haben die Musikschulen als eigenständige kommunale Organisationen im Kanton Luzern eine lange Tradition und sie sind im neuen Volksschulbildungsgesetz, über das im Jahre 1999 abgestimmt wurde, als Zusatzangebote zur Volksschule definiert worden.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Erreichbar heute Nachmittag von 14 bis 15 Uhr
Tel: +41/41/228'52'03