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Luzerner Regierungsrat lehnt Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz" ab

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern beantragt dem
Grossen Rat, die Initiative "Musikschulen ins
Volksschulbildungsgesetz" abzulehnen. Die Musikschulen sollen
weiterhin alleinige Gemeindeaufgabe bleiben.
Der Verband für die Musikschulen des Kantons Luzern hat im März
2006 die Initiative "Musikschule ins Volksschulbildungsgesetz"
eingereicht, nachdem der Regierungsrat im Rahmen der Sparmassnahmen
2005 beschlossen hatte, an die kommunalen Musikschulen keine
Kantonsbeiträge mehr zu entrichten. Mit dieser Streichung zog sich
der Kanton auch aus der Koordination, der Weiterentwicklung und der
Qualitätssicherung der Musikschulen zurück. Die Initianten verlangen,
dass die Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz aufgenommen werden
und sich der Kanton mit einem Pro-Kopf-Beitrag (analog der
Volksschule) an den Kosten der Musikschulen beteiligen.
Bedeutung der Musikschule unbestritten
In seiner Ablehnungsbegründung schreibt der Regierungsrat, dass
"die Bedeutung der Musikschulen und die positiven Auswirkungen des
Unterrichts unbestritten" seien. Die kantonale Unterstützung hätte
daran bestimmt einen gewissen, jedoch keinen entscheidenden Anteil.
Deshalb wurden die Musikschulen im Projekt "Aufgabenteilung
Kanton-Gemeinden" in Übereinstimmung mit dem Verband Luzerner
Gemeinden als alleinige Gemeindeaufgabe bestimmt. Eine Annahme der
Initiative hätte für den Kanton jährliche Kosten von rund 17.5 Mio.
Franken zur Folge. Zudem haben die Musikschulen als eigenständige
kommunale Organisationen im Kanton Luzern eine lange Tradition und
sie sind im neuen Volksschulbildungsgesetz, über das im Jahre 1999
abgestimmt wurde, als Zusatzangebote zur Volksschule definiert
worden.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Anton Schwingruber
Bildungs- und Kulturdirektor
Erreichbar heute Nachmittag von 14 bis 15 Uhr
Tel: +41/41/228'52'03

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