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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern bezahlt angemessene Löhne

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern entlöhnt seine Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ungefähr gleich wie andere Kantone und private
Luzerner Unternehmen. Er entrichtet gegenüber den anderen Kantonen
einen um durchschnittlich 2 Prozent tieferen Jahresgesamtlohn.
Gegenüber den Unternehmungen im Kanton Luzern ist die Differenz
unwesentlich. Dies hat eine Studie der Firma PriceWaterhouseCoopers
(PwC) im Zusammenhang mit der Beantwortung eines Postulats ergeben,
Grossrat Peter Portmann (SVP) hat im vergangenen Februar mit einem
Postulat verlangt, "eine Untersuchung bei einer unabhängigen Stelle
in Auftrag zu geben, wie die Löhne (inkl. aller Zusatzleistungen wie
Spesen, Abgangsentschädigungen, Sozialversicherungsvorteile, bei der
persönlichen Vorsorge und weiterer Vergünstigungen in diesem Bereich
usw.) des Staatspersonals zu den vergleichbaren Löhnen im Industrie-
und Bankensektor stehen".
Breit angelegte Studie
Branchenübergreifende Lohnvergleiche sind schwierig zu realisieren
und grundsätzlich mit hohen Kosten verbunden. Zudem ist ein Vergleich
mit der Privatwirtschaft nur für das Verwaltungspersonal sinnvoll.
Für die medizinischen und pflegerischen Funktionen an Spitälern und
für die Lehrpersonen und schulischen Fachpersonen ausserhalb des
öffentlichen Bereiches fehlen Vergleichsinstitutionen.
Der Bund hat im vergangenen Jahr einen breit angelegten Vergleich
mit 17 Unternehmungen der Privatwirtschaft (Banken, Versicherungen,
Pharma, Chemie, Handel, SBB, Post und Swisscom) in Auftrag gegeben.
Durchgeführt wurde die Untersuchung von PriceWaterhouseCoopers (PwC).
Verglichen wurden 36 Funktionen von der Reinigung bis in die oberste
Führungsebene. Dafür wurden die Daten von 31'000 Mitarbeitenden
einbezogen.
Aussagekräftiger Vergleich
Der Kanton Luzern hat sich dieser Untersuchung mit den Lohndaten
der kantonalen Verwaltung angeschlossen. Überdies ist es gelungen,
zusätzlich drei namhafte Unternehmen im Kanton Luzern für die
Mitarbeit am Lohnvergleich zu gewinnen. Es handelt sich um Schindler
Aufzüge AG, RUAG Aerospace sowie die Centralschweizerischen
Kraftwerke AG (CKW). Obwohl alle Firmen bereits über ausreichend
Lohnvergleichsinformationen (zum Beispiel innerhalb der
Maschinenindustrie) verfügen, haben sie sich zur Teilnahme bereit
erklärt. Ihr Engagement ermöglicht damit einen aussagekräftigen
Vergleich im Kanton Luzern.
Die PwC-Studie umfasst den Kanton Luzern, vier weitere Kantone
(ZH, BE, GE, VD), den Bund, drei Unternehmungen aus dem Kanton Luzern
sowie 17 Unternehmungen aus verschiedenen Branchen der
Privatwirtschaft (breite Branchenstreuung: Banken, Versicherungen,
Pharma, Chemie, Handel, bundesnahe Unternehmungen). Bei den Lohndaten
handelt es sich um die Jahresgesamtlöhne. Neben dem Basislohn wurden
der variable Lohn (in der Regel leistungsorientierter, variabler
Lohnbestandteil), Beteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als
variabler Lohnbestandteil) sowie so genannte Fringe Benefits
(Lohnnebenleistungen) in den Vergleich einbezogen. Insgesamt wurden
in der Studie für den Kanton Luzern 21 Funktionen mit
unterschiedlichen Anforderungsprofilen verschiedener Hierarchieebenen
verglichen. Für den quantitativen Lohnvergleich standen insgesamt
Datensätze von über 29'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur
Verfügung.
Tiefere Löhne als der Bund
Der Kanton Luzern bezahlt verglichen mit dem Bund einen
durchschnittlich 7.8% tieferen Jahresgesamtlohn (mit einer Streuung
von -0.7% bis 13.2%). Im Vergleich zur schweizerischen
Privatwirtschaft entrichtet der Kanton Luzern einen durchschnittlich
11.8% tieferen Jahresgesamtlohn (mit einer Streuung von 4.3% bis
19.6%). Dabei sind bereits die Basislöhne (ohne variable
Lohnkomponenten) im Kanton Luzern durchschnittlich 3.6% tiefer als in
der Privatwirtschaft.
Der Lohnvergleich zeigt, dass das Lohnniveau der kantonalen
Verwaltung mit demjenigen der drei untersuchten Luzerner Unternehmen
vergleichbar ist. Je nach Berechnungsart hat entweder der Kanton oder
die Unternehmen die Nase ganz leicht vorne. Die Differenzen sind aber
unwesentlich. Hier scheint der lokale Arbeitskräftemarkt gut zu
spielen.
Mit der übrigen Privatwirtschaft wie Banken, Versicherungen,
Pharma etc., die auch die Hochlohnbranchen umfasst, kann der Kanton
Luzern lohnmässig nicht mithalten. Dieser Unterschied begründet sich
in den ausgeprägten, variablen Lohnkomponenten der Privatwirtschaft.
Die Anstellungsbedingungen und die Lohnnebenleistungen des Kantons
Luzern sind mit denjenigen der anderen Arbeitgeber vergleichbar.
Nicht untersucht wurden die Löhne des höheren Kaders. Hier eignet
sich die Definition der Vergleichsfunktionen, wie diese von PwC für
den Vergleich des Bundes mit der Privatwirtschaft ausgearbeitet
wurden, nicht für einen Vergleich mit dem Kanton Luzern. Die
Kaderbereiche unterscheiden sich sowohl in der Führungsspanne als
auch in der fachlichen Verantwortung wesentlich. Bestimmte Funktionen
sind im Kanton Luzern nicht in der umschriebenen Art und Weise
vorhanden (z.B. Finanzleiter/in, Personalleitung schweizweit). Das
Lohnniveau dieser Funktionen liegt zum Teil über der obersten
Lohnklasse des Kantons Luzern.
Ausgewogen und konkurrenzfähig
Der Studie zeigt, dass das Lohnniveau des Kantons Luzern
ausgewogen ist und die Löhne in den meisten Bereichen konkurrenzfähig
sind. Es mehren sich indessen die Anzeichen, dass der Kanton in einem
wirtschaftlich gestärkten Umfeld ins Hintertreffen geraten und
dadurch an Attraktivität als Arbeitgeber verlieren könnte.
Schwierigkeiten in der Personalrekrutierung und Personalerhaltung in
Bereichen mit hoher Arbeitsmarktkonkurrenz wären die Folgen.
Der Regierungsrat beurteilt die Anstellungsbedingungen als
attraktiv. Der Kanton Luzern kennt mit der besonderen Familienzulage,
dem Dienstaltersgeschenk und der Unterstützung der bedarfsbezogenen
Weiterbildung Leistungen, welche einen Mehrwert für die
Mitarbeitenden darstellen. Verglichen mit den Nebenleistungen, welche
andere Unternehmen anbieten, ist das Verhältnis ausgewogen. Die
Arbeitszeiten sind marktgerecht.
Hinweis:
Das Postulat Peter Portmann und Mit. Über das Lohngefälle zwischen
Kantonsverwaltung und Privatwirtschaft (Nr. 625) und die Antwort des
Regierungsrates finden sich im Internet unter
http://www.lu.ch/PublicationenCM/pdf_2003/vorstoesse_2003/p_625.pdf

Kontakt:

Martin Bucherer, Departementssekretär FD
Tel.: +41/41/228'55'42
Gertrud Schaub, Personalchefin
Tel.: +41/41/228'64'47

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