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EVD: Sanktionsmassnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2005
die Verhängung von Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik 
Kongo beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die 
Schweiz setzt damit entsprechende Beschlüsse des 
UNO-Sicherheitsrates um. Die Verordnung tritt am 23. Juni 2005 in 
Kraft. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen 
Republik Kongo sieht ein Rüstungsgüterembargo, Finanzsanktionen 
sowie Reiserestriktionen vor.
Die Schweiz setzt mit der Verordnung die UNO- 
Sicherheitsratsresolution 1493 (2003) vom 28. Juli 2003 und die 
Sicherheitsratsresolution 1596 (2005) vom 18. April 2005 um.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Kriegsmaterialgesetzes 
exportierte die Schweiz bereits in den vergangenen Jahren kein 
Kriegsmaterial nach der Demokratischen Republik Kongo.
Die von den Finanzsanktionen und Reiserestriktionen betroffenen 
natürlichen Personen sowie Unternehmen und Organisationen sind vom 
zuständigen Sanktionskomitee der UNO bisher noch nicht bezeichnet 
worden. Sobald diese Namensliste vorliegt, wird sie in die 
schweizerische Sanktionsverordnung übernommen werden.
Der genannte Verordnungstext ist auf der Internetseite des seco 
einsehbar:http://www.seco.admin.ch/themen/aussenwirtschaft/sanktionen
/massnahmen/index.html
Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Tel. 031 324 09 16

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