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EFD: Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse und weiteres Vorgehen

Bern (ots)

03. Dez 2004 (EFD) In der Vernehmlassung ist der
Expertenentwurf auf positives Echo gestossen und die Stossrichtung 
der Vorlage wurde explizit begrüsst. Der Bundesrat hat heute vom 
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung Kenntnis genommen und 
ihn zur Publikation frei gegeben. Er hat das EFD beauftragt, im 3. 
Quartal 2005 unter dem Titel "Bundesgesetz über die kollektiven 
Kapitalanlagen" Gesetzesentwurf und Botschaft zu unterbreiten.
Der vom EFD in der ersten Jahreshälfte in die Vernehmlassung 
geschickte Expertenbericht zur Revision des Anlagefondsgesetzes ist 
bei den 76 Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich auf positives 
Echo gestossen. Die Revision wird einhellig begrüsst, auch wenn in 
der Detailausführung zahlreiche Änderungsanträge gestellt wurden. 
Begrüsst wurden insbesondere die Ausgestaltung des Entwurfs nach dem 
Grundsatz "same business, same rules", die Zulassung neuer 
Rechtsformen, die Schaffung je nach Schutzbedürfnis abgestufter 
Anlegerkategorien und die Wiederherstellung der EU-Kompatibilität. 
Die zeitliche Dringlichkeit der Vorlage wurde hervorgehoben. Zudem 
wurde darauf hingewiesen, dass die eingeschlagene Stossrichtung nur 
bei entsprechender Ausgestaltung des steuerlichen Umfeldes die 
Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz fördere.
So sehr die Unterstellung der körperschaftlich organisierten Formen 
der kollektiven Kapitalanlage und die Zulassung neuer Formen auch 
begrüsst wurden, hat die Vernehmlassung auch klar gezeigt, dass 
gerade der rechtlichen Umsetzung dieser Anliegen im 
Botschaftsprojekt besonderes Augenmerk geschenkt werden muss. Es 
wird eine der Hauptherausforderungen der weiteren Arbeiten sein, 
diesen Bereich möglichst nahtlos ins schweizerische Fonds- und 
Gesellschaftsrecht zu integrieren.
Nachdem der Bundesrat am 25. August 2004 beschlossen hat, durch eine 
neue Expertenkommission u. a. zur Aufsicht und zur Rechtsform von 
Institutionen der beruflichen Vorsorge Vernehmlassungsvorlagen 
ausarbeiten zu lassen, verzichtet er im Rahmen des vorliegenden 
Projekts darauf, die Anlagestiftungen dem Gesetz zu unterstellen.
Die Strafbestimmungen wurden in der Vernehmlassung nur vereinzelt 
kritisiert. Nachdem die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission 
Zimmerli im August 2004 ihren Bericht über die Sanktionen im 
Finanzmarktrecht vorgelegt hat, besteht eine Diskussionsgrundlage 
dafür, wie künftig eine gestraffte und harmonisierte 
Sanktionenordnung im gesamten Finanzmarktbereich aussehen soll. Der 
Bundesrat hat daher beschlossen, die strafrechtlichen Bestimmungen 
auf die Vorschläge der Expertenkommission Zimmerli abzustimmen.
Die dem Gesetz unterstellten Formen der kollektiven Kapitalanlage 
sollen transparent besteuert werden, was als eine wesentliche 
Voraussetzung für das Gelingen der Vorlage erachtet wird. 
Ausgenommen davon sind die Investmentgesellschaften (SICAF), deren 
Besteuerung weiterhin als Aktiengesellschaft erfolgt. Damit können 
die in der Vernehmlassung beanstandeten Steuerausfälle auf Bundes-, 
Kantons- und Gemeindeebene im mehrstelligen Millionenbereich 
verhindert werden. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass die 
bisherigen steuerlichen Vorteile von Investmentgesellschaften (z. B. 
Beteiligungsabzug, Holdingprivileg) weiterhin Anwendung finden. Bei 
den Thesaurierungsfonds findet bei der Erhebung der 
Verrechnungssteuer ein Systemwechsel statt, indem in Anlehnung an 
die direkten Steuern künftig eine jährliche Erhebung angestrebt 
wird.
Auskunft für Medienschaffende:
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23 
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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