Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Landwirtschaftsbetriebe: Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräusserung
Bern (ots)
19. Feb 2003 (EFD) Bei Landwirtschaftsbetrieben soll der anfallende Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung nicht mehr besteuert werden. Dies hat der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekräftigt. Darin wird ein Besteuerungsaufschub bis zum definitiven Verkauf gefordert. Weil die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) bereits im Januar 2002 ein Merkblatt in diesem Sinne erlassen hat, das von praktisch allen Kantonen übernommen worden ist, beantragt der Bundesrat, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Die Fraktion der SVP hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 verlangt, bei Hofaufgabe die anfallende Besteuerung auf dem Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung aufzuschieben.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die Veräusserung der bisher selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen Liegenschaft bzw. deren Überführung ins Privatvermögen bei endgültiger Verpachtung die Voraussetzungen für die Besteuerung eines Liquidationsgewinns bilden. Bei einer Verpachtung handle es sich allerdings nur um Buchgewinne, wodurch es für die steuerlich Betroffenen zu finanziellen Engpässen kommen könne. Da die Aufgabe der Erwerbstätigkeit ohne sofortige Veräusserung bei allen Selbständigerwerbenden eintreten könne, sei das Eidg. Finanzdepartement beauftragt worden, in der Vernehmlassungsvorlage für eine Unternehmenssteuerreform II auch dieser Frage besondere Beachtung zu schenken.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die SSK im Januar 2002 für die Landwirtschaft ein Merkblatt zuhanden der kantonalen Veranlagungsbehörden erlassen hat. Darin werde der Aufschub des Liquidationsgewinns bis zu tatsächlichen Veräusserung empfohlen. Praktisch alle Kantone hätten diese Praxis inzwischen übernommen.
Da dem Anliegen des Vorstosses somit bereits Rechnung getragen worden ist, beantragt der Bundesrat, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Auskunft: Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 Ab 14 .00 Uhr, Natel: 079 722 75 39
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