Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Finanz Departement (EFD)

Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Landwirtschaftsbetriebe: Besteuerungsaufschub bis zur tatsächlichen Veräusserung

Bern (ots)

19. Feb 2003 (EFD) Bei Landwirtschaftsbetrieben soll
der anfallende Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung 
nicht mehr besteuert werden. Dies hat der Bundesrat in seiner 
Antwort auf eine Motion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) 
bekräftigt. Darin wird ein Besteuerungsaufschub bis zum definitiven 
Verkauf gefordert. Weil die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) 
bereits im Januar 2002 ein Merkblatt in diesem Sinne erlassen hat, 
das von praktisch allen Kantonen übernommen worden ist, beantragt 
der Bundesrat, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Die Fraktion der SVP hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 
verlangt, bei Hofaufgabe die anfallende Besteuerung auf dem 
Liquidationsgewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung aufzuschieben.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass die 
Veräusserung der bisher selbst bewirtschafteten landwirtschaftlichen 
Liegenschaft bzw. deren Überführung ins Privatvermögen bei 
endgültiger Verpachtung die Voraussetzungen für die Besteuerung 
eines Liquidationsgewinns bilden. Bei einer Verpachtung handle es 
sich allerdings nur um Buchgewinne, wodurch es für die steuerlich 
Betroffenen zu finanziellen Engpässen kommen könne. Da die Aufgabe 
der Erwerbstätigkeit ohne sofortige Veräusserung bei allen 
Selbständigerwerbenden eintreten könne, sei das Eidg. 
Finanzdepartement beauftragt worden, in der Vernehmlassungsvorlage 
für eine Unternehmenssteuerreform II auch dieser Frage besondere 
Beachtung zu schenken.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass die SSK im Januar 2002 für die 
Landwirtschaft ein Merkblatt zuhanden der kantonalen 
Veranlagungsbehörden erlassen hat. Darin werde der Aufschub des 
Liquidationsgewinns bis zu tatsächlichen Veräusserung empfohlen. 
Praktisch alle Kantone hätten diese Praxis inzwischen übernommen.
Da dem Anliegen des Vorstosses somit bereits Rechnung getragen 
worden ist, beantragt der Bundesrat, die Motion als erfüllt 
abzuschreiben.
Auskunft: 
Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 Ab 14 .00 
Uhr, Natel: 079 722 75 39
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

Plus de actualités: Eidg. Finanz Departement (EFD)
Plus de actualités: Eidg. Finanz Departement (EFD)
  • 19.02.2003 – 10:45

    EFD: Überprüfung der Aufgaben des Bundes

    Bern (ots) - 19. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat teilt die Ansicht von zwei Motionären, dass der Bund mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr alle Aufgaben erfüllen kann. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zu den Motionen lehnt er aber ein Spezialbudget für neue Investitionsvorhaben ab, wie das die Motionäre gefordert hatten. In einer gleichlautenden Motion hatten Ständerat Simon ...

  • 19.02.2003 – 10:42

    EFD: Prüfung des Eigenmietwerts bei Hofaufgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II

    Bern (ots) - 19. Feb 2003 (EFD) Die Festsetzung eines tieferen Eigenmietwerts für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zurückgetretenen Eigentümer soll im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II geprüft werden. Dies hat der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekannt ...

  • 19.02.2003 – 10:40

    EFD: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik Iran

    Bern (ots) - 19. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung diesem zuzustimmen. Am 27. Oktober 2002 wurde in Teheran ein ...