Eidg. Finanz Departement (EFD)
Gefahr der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel untersuchen
Bern (ots)
Das Geldwäschereipotenzial im Kunst- und Schmuckhandel soll näher geprüft werden. Der Bundesrat hat sich heute bereit erklärt, ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Hans Widmer (SP/LU) entgegenzunehmen.
Das Schweizer Geldwäschereigesetz findet auf die Akteure des Finanzsektors Anwendung. Verschiedene Untersuchungen lassen vermuten, dass in den letzten Jahren eine gewisse Verlagerung der Geldwäschereiaktivitäten stattgefunden hat. Neben dem «traditionellen» Finanzsektor sind vermehrt auch andere Berufsgattungen Geldwäschereihandlungen ausgesetzt. Verdachtsfälle sind insbesondere aus dem Immobilien- und Kunsthandel bekannt. Die Hinweise für eine Verlagerung der Geldwäschereiaktivitäten haben die Financial Action Task Force (FATF) und die Europäische Union dazu bewogen, den Geltungsbereich ihrer Geldwäschereibestimmungen zu überdenken. Die entsprechenden Revisionsarbeiten wurden vor kurzem abgeschlossen (EU) oder sind noch im Gange (FATF) .
Der Bundesrat ist entschlossen, der Geldwäscherei dezidiert entgegenzutreten. Er hat schon in der Botschaft zum Geldwäschereigesetz darauf hingewiesen, dass es denkbar ist, den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes zu erweitern, falls ausserhalb des Finanzsektors Geldwäschereiprobleme auftreten sollten. Der Bundesrat ist deshalb bereit, vertieft zu prüfen, inwiefern der Kunst- und Schmuckhandel einem Geldwäschereirisiko ausgesetzt ist, und beantragt Annahme des Postulates Widmer.
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