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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Gefahr der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel untersuchen

Bern (ots)

Das Geldwäschereipotenzial im Kunst- und
Schmuckhandel soll näher geprüft werden. Der Bundesrat hat sich heute
bereit erklärt, ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Hans
Widmer (SP/LU) entgegenzunehmen.
Das Schweizer Geldwäschereigesetz findet auf die Akteure des
Finanzsektors Anwendung. Verschiedene Untersuchungen lassen vermuten,
dass in den letzten Jahren eine gewisse Verlagerung der
Geldwäschereiaktivitäten stattgefunden hat. Neben dem
«traditionellen» Finanzsektor sind vermehrt auch andere
Berufsgattungen Geldwäschereihandlungen ausgesetzt. Verdachtsfälle
sind insbesondere aus dem Immobilien- und Kunsthandel bekannt. Die
Hinweise für eine Verlagerung der Geldwäschereiaktivitäten haben die
Financial Action Task Force (FATF) und die Europäische Union dazu
bewogen, den Geltungsbereich ihrer Geldwäschereibestimmungen zu
überdenken. Die entsprechenden Revisionsarbeiten wurden vor kurzem
abgeschlossen (EU) oder sind noch im Gange (FATF) .
Der Bundesrat ist entschlossen, der Geldwäscherei dezidiert
entgegenzutreten. Er hat schon in der Botschaft zum
Geldwäschereigesetz darauf hingewiesen, dass es denkbar ist, den
Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes zu erweitern, falls
ausserhalb des Finanzsektors Geldwäschereiprobleme auftreten sollten.
Der Bundesrat ist deshalb bereit, vertieft zu prüfen, inwiefern der
Kunst- und Schmuckhandel einem Geldwäschereirisiko ausgesetzt ist,
und beantragt Annahme des Postulates Widmer.

Kontakt:

Barbara Schaerer, Rechtsdienst EFD, Tel. +41/31/322'60'18;
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, 3003 Bern,
Tel. +41/31/322'60'33, Fax +41/31/323'38'52,
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: www.efd.admin.ch

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