Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren verbessern Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 über das Partnerschaftsgesetz
Bern (ots)
22.04.2005. Das neue Partnerschaftsgesetz ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Beziehung zu festigen und rechtlich abzusichern. Die eingetragene Partnerschaft schafft eine Institution für gleichgeschlechtliche Paare mit besonderen Rechten und Pflichten. Eine Ehe ist es nicht, denn gleichgeschlechtliche Paare sind von der Adoption und Fortpflanzungsmedizin ausgeschlossen, wie Bundesrat Christoph Blocher am Freitag vor den Medien unterstrich. Regierungsrat Markus Notter zeigte am Beispiel des Kantons Zürich die Möglichkeiten und Grenzen einer kantonalen Lösung auf.
Bundesrat Christoph Blocher wies darauf hin, dass das geltende Recht gleichgeschlechtliche Paare gleich behandelt wie heterosexuelle Konkubinatspaare. Im Verhältnis zu Dritten und zum Staat fehle ihnen ein rechtlicher Status. Dieses Manko könnten die gleichgeschlechtlichen Paare im Gegensatz zu Konkubinatspaaren nicht durch Heirat wettmachen. Dies wirke sich insbesondere im Erbrecht, im Ausländerrecht und im Sozialversicherungsrecht aus.
Die Gesetzesvorlage war der Wunsch einer breiten Öffentlichkeit sowie direkt Interessierten und zahlreichen Parteien. Sie ist auch Ausdruck gewandelter gesellschaftlicher Auffassungen. Verschiedene Bestimmungen des Partnerschaftsgesetzes gleichen jenen des Eherechts. Dies liegt im Umstand begründet, dass gleichgeschlechtliche Paare in manchen Situationen mit ähnlichen oder gleichen Problemen konfrontiert werden wie Ehegatten. Doch trotz einer gewissen Nähe zum Ehrecht unterscheide sich die eingetragene Partnerschaft klar von der Ehe, betonte Bundesrat Blocher. Sie ist keine Grundlage für die Gründung einer Familie, da gleichgeschlechtliche Paare weder zur Adoption noch zu Verfahren der Fortpflanzungsmedizin zugelassen werden.
483 gleichgeschlechtliche Paare im Kanton Zürich registriert Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Registrierung am 1. Juli 2003 haben 93 weibliche und 390 männliche Paare eine Partnerschaft nach kantonalem Recht begründet, sagte Regierungsrat Markus Notter. Bis heute wurden 15 Partnerschaften durch Tod und 3 durch Wegzug aus dem Kanton Zürich von Amtes wegen beendet.
Bei der Ausarbeitung der Vollzugsverordnung sei dem Regierungsrat klar geworden, dass die Umsetzung des Gesetzes durch viele bundesrechtliche Schranken eingeengt werde. Zudem erwiesen sich die territorialen engen Schranken als Nachteil. Kantonale Lösungen könnten den heutigen mobilen Lebensformen nicht genügend gerecht werden, betonte Regierungsrat Notter. Er erinnerte daran, dass der Kantonsrat seinerzeit die kantonale Lösung als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Bundesrechts bezeichnet habe.
Partnerschaftsgesetz ist nötig
Ruth Reusser, stellvertretende Direktorin des Bundesamtes für Justiz, unterstrich, dass das Partnerschaftsgesetz nötig sei. Denn der notariell verurkundete Partnerschaftsvertrag könne die Probleme der gleichgeschlechtlichen Paare im Erbrecht, Ausländerrecht und Sozialversicherungsrecht nicht lösen. Sie stellte nicht in Abrede, dass mit der Einführung der eingetragenen Partnerschaft ein gewisser Aufwand verbunden sei. Anliegen von Minderheiten müssten aber gebührend beachtet werden.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88