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EJPD: Kostendeckende Einbürgerungsgebühren

Bern (ots)

06.12.2004. Die Gebühren für die Einbürgerung
sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen, welche den Behörden bei 
der Behandlung der Gesuche entstehen. Der Bundesrat hat heute 
beschlossen, die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes 
betreffend "Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft 
und Gebühren" auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
Die Gesetzesänderung sieht insbesondere vor, dass Kantone und 
Gemeinden für Einbürgerungen nur noch Gebühren erheben dürfen, 
welche die Verfahrenskosten decken. Damit sind künftig 
Einbürgerungsgebühren von mehreren tausend Franken nicht mehr 
zulässig. Zusätzlich wird der Bürgerrechtserwerb für Personen mit 
schweizerischer Herkunft erleichtert, zum Beispiel ausserehelich 
geborene Kinder von Schweizer Vätern.
Die am 3. Oktober 2003 von der Bundesversammlung beschlossene 
Gesetzesrevision ist nicht mit einem Referendum bekämpft worden. 
Deshalb war sie auch nicht Gegenstand der Abstimmung über die von 
Volk und Ständen abgelehnte erleichterte Einbürgerung junger 
Ausländerinnen und Ausländer vom 26. September 2004.
Inkrafttreten auf den 1. Januar 2006
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf 
den 1. Januar 2006 beschlossen. Somit steht den Kantonen und 
Gemeinden genügend Zeit zur Verfügung, um ihre Gesetze anzupassen.
Weitere Auskünfte:
Mario Tuor, Informationsbeauftragter Bundesamt für Zuwanderung, 
Integration und Auswanderung (IMES), 031 324 31 50

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