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EJPD: Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold trifft französischen Justizminister Umfangreiche Traktandenliste sowie Unterzeichnung eines Zusatzvertrages für Auslieferungen

Bern (ots)

10.02.2003. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold ist am
Montag in Bern mit dem französischen Justizminister Dominique Perben 
zusammen getroffen. Dabei unterzeichneten die beiden Amtskollegen 
einen bilateralen Zusatzvertrag zum Europäischen 
Auslieferungsübereinkommen. Weitere Diskussionspunkte waren der 
Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität, 
Schengen/Dublin, Fragen des internationalen Kindesschutzes, die 
Überlastung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und 
das G8-Gipfeltreffen in Evian.
Der heute unterzeichnete Zusatzvertrag zum Europäischen 
Auslieferungsübereinkommen, der noch vom Parlament verabschiedet 
werden muss, hat eine grosse praktische Bedeutung. Nach 
schweizerischem Recht ist bereits heute die vereinfachte 
Auslieferung möglich, wenn die gesuchte Person ihrer Überstellung an 
den ersuchenden Staat zustimmt. Rund die Hälfte aller Auslieferungen 
können auf diese Weise abgewickelt werden. Der Zusatzvertrag wird 
das vereinfachte Verfahren neu auch bei Auslieferungen von 
Frankreich an die Schweiz ermöglichen.
Wenn sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, 
soll sie künftig ohne formelles Auslieferungsersuchen in einem 
vereinfachten Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden 
können. Das vereinfachte Verfahren wird direkt zwischen den 
zuständigen Behörden abgewickelt und führt zu einer wesentlichen 
Verkürzung der Verfahrensdauer. Dank der raschen Übergabe der 
gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des Strafverfahrens im 
ersuchenden Staat vermeiden.
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes 
und der französische Justizminister betonten bei ihrem 
Arbeitsgespräch die Wichtigkeit der Bekämpfung des Terrorismus und 
die damit verbundene Finanzierung sowie die Bekämpfung der 
organisierten Kriminalität. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold 
bekräftigte, dass das Bankgeheimnis einer wirksamen Bekämpfung des 
Verbrechens nicht entgegen steht. Ausserdem nutzte die 
Justizministerin die Gelegenheit, die schweizerische Position im 
Schengen-/Dublin-Dossier zu erläutern.
Beide Justizminister diskutierten die Fälle der schutzsuchenden 
französischen Mütter im Waadtland. Sie stellten zufrieden fest, dass 
die Anliegen des internationalen Kindesschutzes mit dem Haager 
Abkommen gewährleistet sind.
In Bezug auf G8 waren sich die beiden Justizminister einig, dass die 
Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz erfreulich 
verläuft und dass Globalisierungsgegnern die Möglichkeit zum 
gemeinsamen Dialog und friedlichen Kundgebungen eingeräumt werden 
müssen.
Weitere Auskünfte:
Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 18 18

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