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Siemens-Electrogeräte GmbH

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  • 10.11.2004 – 09:22

    Gewonnen hat der Kunde

    Hamburg (ots) - Das Landgericht München hat heute im Eilverfahren den Rechtstreit zwischen Dyson und der Siemens-Electrogeräte GmbH entschieden: Dyson darf die Staubsauger-Werbekampagne nicht weiterführen. Gegen die groß angelegte Werbekampagne hatte das LG München I auf Antrag der Siemens-Electrogeräte GmbH wegen Irreführung eine Einstweilige Verfügung erlassen. Nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 100.000,- durfte Dyson seine Werbung bis ...