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Besserer Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nötig Für SGB sind vorgesehene Sanktionen zu schwach

01.10.2010 – 13:07 

Bern (ots) -

Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat endlich den
Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen und für Whistleblowers
verbessern will. Die vorgeschlagenen Sanktionsmassnahmen sind aber 
viel zu weich: Für grosse Unternehmen ist eine maximale Entschädigung
von zwölf Monatslöhnen kaum abschreckend. Zudem verlieren die 
missbräuchlich entlassenen PersonalvertreterInnen, 
GewerkschafterInnen und Whistleblowers weiterhin definitiv ihre 
Stelle. Sie haben keinerlei Anspruch auf Wiedereinstellung, werden 
also arbeitslos und können ihre Rechte nicht mehr am Arbeitsplatz 
geltend machen.
Der SGB fordert daher den Bundesrat auf, Sanktionsmassnahmen mit 
Zähnen vorzusehen, den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen
zu erhöhen sowie die Wiedereinstellungsmöglichkeit für missbräuchlich
Entlassene vorzusehen. Weitergehende Massnahmen sind nötig. In den 
letzten Monaten hat die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von 
PersonalvertreterInnen oder GewerkschafterInnen dramatisch 
zugenommen.
Dazu kommt, dass die Schweiz von der internationalen 
Arbeitsorganisation (ILO) verurteilt worden ist, weil sie die 
internationalen Schutznormen gegen antigewerkschaftliche Kündigungen 
nicht einhält. Diese Schutznormen gehören zu den fundamentalen 
Menschenrechten.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB, 078 690 35 09
Peter Lauener, Leiter SGB-Kommunikation, 079 650 12 34