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LSVA-Erhöhung: Bundesverwaltungsgericht gibt ASTAG recht!

04.11.2009 – 09:30 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist über
den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit um die 
LSVA-Erhöhung 2008 hocherfreut. Aufgrund der Kostendeckung des 
Strassentransports von über 100 Prozent hätten die Tarife nicht mehr 
weiter angehoben werden dürfen. Nach fast dreijährigem Widerstand 
steht damit fest, dass der Bundesrat willkürlich und widerrechtlich 
gehandelt hat. Ohne Intervention der ASTAG wäre die Transportbranche 
einmal mehr zum finanzpolitischen Spielball von Behörden und 
Verwaltung geworden. Die ASTAG hofft nun, dass Bundesrat und Behörden
den richterlichen Entscheid akzeptieren und damit die 
Gewaltentrennung leben!
Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt mit grosser 
Genugtuung und Zufriedenheit zur Kenntnis, dass das 
Bundesverwaltungsgericht in Luzern im Rechtsstreit um die Erhöhung 
der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu seinen Gunsten
entschieden hat. Der Strassentransport deckte schon 2008 alle seine 
Kosten, d.h. die Infrastruktur- und die externen Kosten. Gemäss 
Bundesverfassung und Gesetz hätten die LSVA-Tarife deshalb nicht mehr
weiter angehoben werden dürfen. Dennoch trat die Erhöhung per 1. 
Januar 2008 auf Geheiss des Bundesrats in Kraft. Schon damals betonte
die ASTAG vehement, dass das Recht damit zum Schaden der ganzen 
Schweizer Wirtschaft mit Füssen getreten wird! In der Politik 
verhallte der Ruf nach Rechtssicherheit, Fairness und 
betriebswirtschaftlicher Vernunft jedoch ungehört. Mittels 
Einsprachen und Beschwerden musste deshalb der juristische Weg 
beschritten werden.
Fiskalpolitische Freibeuterei
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht nun nach 
beinahe drei Jahren fest, dass der damalige Beschluss des Bundesrats 
tatsächlich widerrechtlich und willkürlich war. Die LSVA hätte nicht 
weiter erhöht werden dürfen! Nur dank der Intervention der ASTAG bzw.
der betroffenen Transportunternehmen konnte schliesslich doch noch 
verhindert werden, dass der Staat sich unrechtmässig auf Kosten des 
Strassenschwerverkehrs bereichert. Dies wirft unweigerlich die Frage 
auf, wie ernst der Bundesrat und die Verwaltung überhaupt Gesetze 
bzw. den Volkswillen nehmen! Es ist nahezu skandalös, dass die ASTAG 
einen solch administrativen und wissenschaftlichen Aufwand betreiben 
musste, damit sich der Bundesrat und die zuständige Oberzolldirektion
(OZD) endlich gesetzeskonform verhalten. Einmal mehr zeigt sich, dass
die fiskalpolitisch motivierte Freibeuterei auf den Strassentransport
nach wie vor das oberste Ziel der Behörden ist.
Bern, 4. November 2009

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern