MedienmitteilungLSVA-Erhöhung: Bundesverwaltungsgericht gibt ASTAG recht!2009-11-04T09:30:00Bern (ots) - Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Rechtsstreit um die LSVA-Erhöhung 2008 hocherfreut. Aufgrund der Kostendeckung des Strassentransports von über 100 Prozent hätten die Tarife nicht mehr weiter angehoben werden dürfen. Nach fast dreijährigem Widerstand steht damit fest, dass der Bundesrat willkürlich und widerrechtlich gehandelt hat. Ohne Intervention der ASTAG wäre die Transportbranche einmal mehr zum finanzpolitischen Spielball von Behörden und Verwaltung geworden. Die ASTAG hofft nun, dass Bundesrat und Behörden den richterlichen Entscheid akzeptieren und damit die Gewaltentrennung leben! Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt mit grosser Genugtuung und Zufriedenheit zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht in Luzern im Rechtsstreit um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu seinen Gunsten entschieden hat. Der Strassentransport deckte schon 2008 alle seine Kosten, d.h. die Infrastruktur- und die externen Kosten. Gemäss Bundesverfassung und Gesetz hätten die LSVA-Tarife deshalb nicht mehr weiter angehoben werden dürfen. Dennoch trat die Erhöhung per 1. Januar 2008 auf Geheiss des Bundesrats in Kraft. Schon damals betonte die ASTAG vehement, dass das Recht damit zum Schaden der ganzen Schweizer Wirtschaft mit Füssen getreten wird! In der Politik verhallte der Ruf nach Rechtssicherheit, Fairness und betriebswirtschaftlicher Vernunft jedoch ungehört. Mittels Einsprachen und Beschwerden musste deshalb der juristische Weg beschritten werden. Fiskalpolitische Freibeuterei Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht nun nach beinahe drei Jahren fest, dass der damalige Beschluss des Bundesrats tatsächlich widerrechtlich und willkürlich war. Die LSVA hätte nicht weiter erhöht werden dürfen! Nur dank der Intervention der ASTAG bzw. der betroffenen Transportunternehmen konnte schliesslich doch noch verhindert werden, dass der Staat sich unrechtmässig auf Kosten des Strassenschwerverkehrs bereichert. Dies wirft unweigerlich die Frage auf, wie ernst der Bundesrat und die Verwaltung überhaupt Gesetze bzw. den Volkswillen nehmen! Es ist nahezu skandalös, dass die ASTAG einen solch administrativen und wissenschaftlichen Aufwand betreiben musste, damit sich der Bundesrat und die zuständige Oberzolldirektion (OZD) endlich gesetzeskonform verhalten. Einmal mehr zeigt sich, dass die fiskalpolitisch motivierte Freibeuterei auf den Strassentransport nach wie vor das oberste Ziel der Behörden ist. Bern, 4. November 2009 Kontakt: ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Permalink:
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