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Vernehmlassung zur Änderung der Chauffeurverordnung Kurzsichtig, gefährlich, asozial

26.01.2007 – 09:45 

Altdorf (ots) -

In der Vernehmlassung zur Änderung der
Chauffeurverordnung fordert die Alpen-Initiative, dass die 
gesetzlichen Arbeitszeiten der Berufschauffeure an die in der 
Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten angepasst werden. Die 
Transportunternehmen sollen die Verantwortung für die 
Gesetzesverstösse ihrer Lastwagenfahrer übernehmen.
Der Bundesrat will die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit 
der berufsmässigen Motofahrzeugführer und -führerinnen ans 
europäische Recht anpassen. Dieses lässt längere Arbeitszeiten als 
das geltende Schweizer Recht zu, regelt aber die Verantwortlichkeit 
für Gesetzesverstösse besser. Merkwürdigerweise übernimmt nun der 
Verordnungsentwurf des Bundesamts für Strassen (ASTRA) die 
(schlechtere) Arbeitszeit-Regelung des europäischen Rechts, nicht 
aber die (bessere) europäische Regelung für die Gesetzesverstösse.
Die gesetzliche Wochenarbeitszeit der Chauffeure beträgt heute 
im Jahresdurchschnitt höchstens 46 Stunden pro Woche. Diese Limite 
soll in Anpassung an die EU auf 48 Stunden angehoben werden. Die 
maximale Wochenarbeitszeit soll 60 Stunden betragen, von denen 
höchstens 56 Stunden Lenkzeit sein dürfen. Diese schlechten 
Arbeitsbedingungen im Strassengüterverkehr sind nicht nur für die 
FahrerInnen eine Zumutung. Auch alle anderen StrassenbenutzerInnen 
sind durch übermüdete Chauffeure gefährdet. Die Alpen-Initiative 
fordert darum eine Anpassung der Arbeitsbedingungen der 
Berufschauffeure an die in der Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten, 
beispielsweise die des Bahnpersonals.
Das neue europäische Recht sieht vor, dass die Verantwortung im 
Falle eines Gesetzesverstosses hauptsächlich bei der Transportfirma 
liegt. In der Schweiz ist zurzeit das Gegenteil der Fall – die 
Berufschauffeure haften allein für ihre Gesetzesübertretungen. Die 
Alpen-Initiative verlangt, dass die Europäischen Normen in diesem 
Punkt übernommen werden. Indem die Transportunternehmen zur 
Verantwortung gezogen werden, zwingt das europäische Recht die 
Unternehmen, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Diese 
verzichten so eher auf verbotene Praktiken, wie beispielsweise die 
Bezahlung von Chauffeuren nach Kilometern oder Transportmenge.
Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Georges Darbellay, (077) 416 06  37
Weiter Infos: www.alpeninitiative.ch