Medienmitteilung
Vernehmlassung zur Änderung der Chauffeurverordnung
Kurzsichtig, gefährlich, asozial
2007-01-26T09:45:50
Altdorf (ots) - In der Vernehmlassung zur Änderung der
Chauffeurverordnung fordert die Alpen-Initiative, dass die
gesetzlichen Arbeitszeiten der Berufschauffeure an die in der
Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten angepasst werden. Die
Transportunternehmen sollen die Verantwortung für die
Gesetzesverstösse ihrer Lastwagenfahrer übernehmen. Der Bundesrat will die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit
der berufsmässigen Motofahrzeugführer und -führerinnen ans
europäische Recht anpassen. Dieses lässt längere Arbeitszeiten als
das geltende Schweizer Recht zu, regelt aber die Verantwortlichkeit
für Gesetzesverstösse besser. Merkwürdigerweise übernimmt nun der
Verordnungsentwurf des Bundesamts für Strassen (ASTRA) die
(schlechtere) Arbeitszeit-Regelung des europäischen Rechts, nicht
aber die (bessere) europäische Regelung für die Gesetzesverstösse. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit der Chauffeure beträgt heute
im Jahresdurchschnitt höchstens 46 Stunden pro Woche. Diese Limite
soll in Anpassung an die EU auf 48 Stunden angehoben werden. Die
maximale Wochenarbeitszeit soll 60 Stunden betragen, von denen
höchstens 56 Stunden Lenkzeit sein dürfen. Diese schlechten
Arbeitsbedingungen im Strassengüterverkehr sind nicht nur für die
FahrerInnen eine Zumutung. Auch alle anderen StrassenbenutzerInnen
sind durch übermüdete Chauffeure gefährdet. Die Alpen-Initiative
fordert darum eine Anpassung der Arbeitsbedingungen der
Berufschauffeure an die in der Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten,
beispielsweise die des Bahnpersonals. Das neue europäische Recht sieht vor, dass die Verantwortung im
Falle eines Gesetzesverstosses hauptsächlich bei der Transportfirma
liegt. In der Schweiz ist zurzeit das Gegenteil der Fall die
Berufschauffeure haften allein für ihre Gesetzesübertretungen. Die
Alpen-Initiative verlangt, dass die Europäischen Normen in diesem
Punkt übernommen werden. Indem die Transportunternehmen zur
Verantwortung gezogen werden, zwingt das europäische Recht die
Unternehmen, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Diese
verzichten so eher auf verbotene Praktiken, wie beispielsweise die
Bezahlung von Chauffeuren nach Kilometern oder Transportmenge. Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Georges Darbellay, (077) 416 06 37 Weiter Infos: www.alpeninitiative.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002430/100523491
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