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Verfassungswidrige Wunschvorstellungen der ASTAG

18.09.2006 – 17:39 

Altdorf (ots) -

Die Alpen-Initiative betrachtet die Stellungnahme der ASTAG zur 
Verlagerungspolitik als verfassungswidrige Wunschvorstellungen 
einer schlechten Verliererin. Sie stellt die Schweizer 
Verkehrspolitik völlig verzerrt dar.
Die Alpen-Initiative teilt die Einschätzung der ASTAG, dass die 
Verlagerungserfolge der letzten Jahre grossenteils auf die 
Zulassung der 40-Tönner zurückzuführen ist. Sie teilt auch die 
Forderung nach einem Ausbau der Zulaufstrecken zur NEAT. Eine 
Neugestaltung der Trassenpreise, insbesondere eine Differenzierung 
nach Zeiten und Emissionen, kann durchaus sinnvoll sein.
Die von der ASTAG geforderte Vertagung der Verlagerung auf den St. 
Nimmerleinstag ist hingegen verfassungswidrig. Das Volk hat klar 
und deutlich wiederholt für die Verlagerung des Güterverkehrs auf 
die Schiene gestimmt. Der Alpenschutzartikel legt die Frist für die 
Verlagerung auf 2004 fest, das Parlament hat sie im Rahmen des 
Kompromisses zu den bilateralen Verträgen auf 2009 verlängert. Ein 
weiterer Aufschub der Verlagerung käme einem Wortbruch der Behörden 
gegenüber dem Volk gleich.
Die LSVA ist entgegen den Behauptungen der ASTAG nicht in erster 
Linie als Verlagerungsinstrument geschaffen worden, sondern zur 
Abgeltung der externen Kosten des Schwerverkehrs – auch des 
Binnenverkehrs! Im Rahmen des Landverkehrsabkommens wurde sie zudem 
als Kompensation für die Erhöhung der Gewichtslimite eingesetzt. 
Wenn die ASTAG die LSVA abschaffen will, so muss sie 
konsequenterweise auch auf die 40-Tonnen-Limite verzichten.
Die Alpentransitbörse kann so ausgestaltet werden, dass sie den 
Grundsätzen der EU-Verkehrspolitik und dem Landverkehrsabkommen 
entspricht. Die Midterm-Review des EU-Weissbuches Verkehr erwähnt 
ausdrücklich die Möglichkeit des Marktaustausches von 
Transitrechten für sensible Regionen. Die neue 
Eurovignettenrichtlinie der EU sieht für sensible Zonen wie die 
Alpen einen Zuschlag auf die Mauten vor und ermöglicht zusätzlich 
Lenkungsabgaben aus Umweltgründen.
Kurz- und mittelfristig wird die Verlagerungspolitik nicht ohne 
Subventionen des Bundes auskommen. Die Verlagerung kann 
längerfristig aber nicht garantiert werden, wenn sie allein auf die 
Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs (sprich: des UKV im 
Besitze der Strassentransportunternehmen) auf Kosten der 
SteuerzahlerInnen abgestützt wird.
Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Alf Arnold
Telefon +41/41/870'97'81 
oder +41/79/711'57'13
www.alpeninitiative.ch