Medienmitteilung
Verfassungswidrige Wunschvorstellungen der ASTAG
2006-09-18T17:39:14
Altdorf (ots) - Die Alpen-Initiative betrachtet die Stellungnahme der ASTAG zur
Verlagerungspolitik als verfassungswidrige Wunschvorstellungen
einer schlechten Verliererin. Sie stellt die Schweizer
Verkehrspolitik völlig verzerrt dar. Die Alpen-Initiative teilt die Einschätzung der ASTAG, dass die
Verlagerungserfolge der letzten Jahre grossenteils auf die
Zulassung der 40-Tönner zurückzuführen ist. Sie teilt auch die
Forderung nach einem Ausbau der Zulaufstrecken zur NEAT. Eine
Neugestaltung der Trassenpreise, insbesondere eine Differenzierung
nach Zeiten und Emissionen, kann durchaus sinnvoll sein. Die von der ASTAG geforderte Vertagung der Verlagerung auf den St.
Nimmerleinstag ist hingegen verfassungswidrig. Das Volk hat klar
und deutlich wiederholt für die Verlagerung des Güterverkehrs auf
die Schiene gestimmt. Der Alpenschutzartikel legt die Frist für die
Verlagerung auf 2004 fest, das Parlament hat sie im Rahmen des
Kompromisses zu den bilateralen Verträgen auf 2009 verlängert. Ein
weiterer Aufschub der Verlagerung käme einem Wortbruch der Behörden
gegenüber dem Volk gleich. Die LSVA ist entgegen den Behauptungen der ASTAG nicht in erster
Linie als Verlagerungsinstrument geschaffen worden, sondern zur
Abgeltung der externen Kosten des Schwerverkehrs auch des
Binnenverkehrs! Im Rahmen des Landverkehrsabkommens wurde sie zudem
als Kompensation für die Erhöhung der Gewichtslimite eingesetzt.
Wenn die ASTAG die LSVA abschaffen will, so muss sie
konsequenterweise auch auf die 40-Tonnen-Limite verzichten. Die Alpentransitbörse kann so ausgestaltet werden, dass sie den
Grundsätzen der EU-Verkehrspolitik und dem Landverkehrsabkommen
entspricht. Die Midterm-Review des EU-Weissbuches Verkehr erwähnt
ausdrücklich die Möglichkeit des Marktaustausches von
Transitrechten für sensible Regionen. Die neue
Eurovignettenrichtlinie der EU sieht für sensible Zonen wie die
Alpen einen Zuschlag auf die Mauten vor und ermöglicht zusätzlich
Lenkungsabgaben aus Umweltgründen. Kurz- und mittelfristig wird die Verlagerungspolitik nicht ohne
Subventionen des Bundes auskommen. Die Verlagerung kann
längerfristig aber nicht garantiert werden, wenn sie allein auf die
Subventionierung des Eisenbahngüterverkehrs (sprich: des UKV im
Besitze der Strassentransportunternehmen) auf Kosten der
SteuerzahlerInnen abgestützt wird. Alpen-Initiative
Für Rückfragen:
Alf Arnold
Telefon +41/41/870'97'81
oder +41/79/711'57'13 www.alpeninitiative.ch
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002430/100516109
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