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BFS: Wenig Gewaltdelikte Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl

10.11.2003 – 09:15 
(ots) - Wenig Gewaltdelikte Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum 
von Betäubungsmitteln und Diebstahl Wenn Kinder oder Jugendliche (7 
bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so geschieht dies 
mehrheitlich wegen des Konsums von Betäubungsmitteln oder wegen 
Diebstahls. In den vergangenen vier Jahren war eine von zehn 
geahndeten Straftaten ein Gewaltdelikt. Oft handelte es sich dabei 
um strafrechtlich gesehen wenig gravierende Taten. Minderjährige 
werden in der Regel mit einem Verweis, einer Arbeitsleistung oder 
einer unbedingten Busse bestraft. Angesichts der öffentlichen 
Diskussion zur Jugendgewalt lässt sich sagen, dass die 
Jugendkriminalität hauptsächlich von geringfügigen Delikten bestimmt 
wird. Soweit die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung zur 
Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 
2002. Die Zahl der Verurteilungen durch Jugendanwaltschaften und 
-gerichte und zuständige kantonale Stellen ist seit Beginn dieser 
Statistik im Jahr 1999 leicht gestiegen. 2002 belief sie sich auf 
13'000 Fälle. Geahndet wurden hauptsächlich Vermögensdelikte (42%), 
darunter 67% Diebstähle und 33% Sachbeschädigungen. Es folgen die 
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (40%). 91% dieser 
Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln, der 
grundsätzlich nicht ins Strafregister eingetragen werden kann. An 
dritter Stelle folgen die Strassenverkehrsdelikte (12%). Ihr Anteil 
setzt sich zu 45% aus der Entwendung von Fahrzeugen zum Gebrauch und 
zu 35% aus Fahren ohne Führerausweis zusammen. Die Mehrheit der 
Täter sind männliche Jugendliche schweizerischer Nationalität 2002 
betrafen rund vier Fünftel der strafrechtlichen Entscheide gegenüber 
Minderjährigen Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre; 79%) und 
männliche Personen (81%). Daneben hat der Anteil der Kinder (7 bis 
unter 15 Jahre) unter den verurteilten Minderjährigen von 1999 bis 
2002 nicht zugenommen. 2002 waren 62% der verurteilten 
Minderjährigen schweizerischer Nationalität (verglichen mit 54% bei 
den Erwachsenen). 32% waren in der Schweiz wohnhafte Personen 
ausländischer Nationalität und 4% Asylsuchende. 4% schliesslich 
waren nicht in der Schweiz wohnhaft. Die in der Schweiz wohnhaften 
ausländischen Minderjährigen werden proportional gesehen öfter 
verurteilt (Verurteilungsrate 2,0%) als ihre Schweizer 
Altersgenossinnen und –genossen (1,0%). Die Gesamtverurteilungsrate 
beläuft sich auf 1,3% (1300 Verurteilungen auf 100'000 
Minderjährige). Rund 11% Gewaltdelikte 2002 hatten 11% der 
Verurteilungen Minderjähriger ein Gewaltdelikt zum Gegenstand. Von 
diesen Gewaltdelikten waren rund zwei Drittel (65%) 
Körperverletzungen (darunter 50% Tätlichkeiten). Bei einem Viertel 
handelte es sich um Drohungen oder Nötigungen. Der Anteil der 
Verurteilungen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten bewegte sich 
zwischen 1999 und 2002 um die 11%. Betrachtet man die Verteilung der 
Strafen, so ist kein Anstieg der Anzahl schwerer Gewalttaten 
festzustellen. Die prozentualen Anteile der Einschliessungen und 
Massnahmen haben denn auch nicht zugenommen. Polizeiliches und 
richterliches Vorgehen gegenüber Minderjährigen im Vergleich Die 
Zahl der Minderjährigen, die eines Gewaltdelikts verdächtigt wurden, 
ist zwischen 1999 und 2002 stabil geblieben. Die 
Strafverfolgungsrate Minderjähriger ist seit 1999 ebenfalls relativ 
stabil geblieben. Bei dieser Rate handelt es sich um die Zahl der 
Straftaten, die minderjährigen Tatverdächtigen zugeschrieben werden, 
gemessen an der Anzahl Verurteilungen von Minderjährigen. Auf 100 
Eintragungen von Minderjährigen in der Polizeistatistik fallen, je 
nach Straftat, zwischen 30 und 70 Verurteilungen. Hierin 
widerspiegelt sich klar der beträchtliche Anteil von Fällen, in 
denen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird. Minderjährige: 
Opfer, Tatverdächtige und Urheber von Gewaltdelikten 2002 wurden 
Minderjährige 5537 Mal als Opfer von Gewaltdelikten in der 
Opferhilfestatistik und 2759 in der polizeilichen Kriminalstatistik 
als Tatverdächtige registriert. Das Verhältnis Opfer-Tatverdächtige 
beträgt somit 2:1. Ein Verhältnis von 4:1 findet sich zwischen den 
Opfern (s.o.) und den Urhebern bzw. Urheberinnen von Gewaltdelikten 
(1372 Verurteilungen in der Statistik der Jugendstrafurteile). 
Mehrheitlich Verweise und Arbeitsleistungen 2002 umfassten 31% der 
Verurteilungen einen Verweis, 28% eine Arbeitsleistung und 19% eine 
unbedingte Busse. In 5% der Urteile wurde eine bedingte 
Einschliessung und in 2% eine unbedingte Einschliessung 
ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich in den 
vergangen vier Jahren wenig verändert. Einzig die Verurteilungen zu 
Arbeitsleistungen sind etwas zurückgegangen (1999: 31%; 2002: 28%), 
während jene zu unbedingten Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%; 
2002: 19%). Der Anteil der Einschliessungen ist stabil geblieben.
Hinweis zur Datenqualität: Die Daten 2002 sind provisorisch, da die 
Kantone Waadt und Genf aus technischen Gründen nicht alle 
Informationen liefern konnten. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass 
der Einbezug der fehlenden Informationen die Verteilungen und Trends 
wesentlich beeinflussen wird.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
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Auskunft:
Daniel Fink, BFS, Tel. 032 713 62 94
Publikationsbestellungen: Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
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Neuerscheinung:
Die Detailinformationen – Kommentare mit Grafiken und Tabellen – 
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Sie kann kostenlos heruntergeladen werden.