Medienmitteilung
BFS: Wenig Gewaltdelikte
Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum von Betäubungsmitteln und Diebstahl
2003-11-10T09:15:00
(ots) - Wenig Gewaltdelikte Jugendkriminalität: Überwiegend Konsum
von Betäubungsmitteln und Diebstahl Wenn Kinder oder Jugendliche (7
bis unter 18 Jahre) verurteilt werden, so geschieht dies
mehrheitlich wegen des Konsums von Betäubungsmitteln oder wegen
Diebstahls. In den vergangenen vier Jahren war eine von zehn
geahndeten Straftaten ein Gewaltdelikt. Oft handelte es sich dabei
um strafrechtlich gesehen wenig gravierende Taten. Minderjährige
werden in der Regel mit einem Verweis, einer Arbeitsleistung oder
einer unbedingten Busse bestraft. Angesichts der öffentlichen
Diskussion zur Jugendgewalt lässt sich sagen, dass die
Jugendkriminalität hauptsächlich von geringfügigen Delikten bestimmt
wird. Soweit die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung zur
Jugendstrafurteilsstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) von
2002. Die Zahl der Verurteilungen durch Jugendanwaltschaften und
-gerichte und zuständige kantonale Stellen ist seit Beginn dieser
Statistik im Jahr 1999 leicht gestiegen. 2002 belief sie sich auf
13'000 Fälle. Geahndet wurden hauptsächlich Vermögensdelikte (42%),
darunter 67% Diebstähle und 33% Sachbeschädigungen. Es folgen die
Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (40%). 91% dieser
Verstösse betreffen den Konsum von Betäubungsmitteln, der
grundsätzlich nicht ins Strafregister eingetragen werden kann. An
dritter Stelle folgen die Strassenverkehrsdelikte (12%). Ihr Anteil
setzt sich zu 45% aus der Entwendung von Fahrzeugen zum Gebrauch und
zu 35% aus Fahren ohne Führerausweis zusammen. Die Mehrheit der
Täter sind männliche Jugendliche schweizerischer Nationalität 2002
betrafen rund vier Fünftel der strafrechtlichen Entscheide gegenüber
Minderjährigen Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre; 79%) und
männliche Personen (81%). Daneben hat der Anteil der Kinder (7 bis
unter 15 Jahre) unter den verurteilten Minderjährigen von 1999 bis
2002 nicht zugenommen. 2002 waren 62% der verurteilten
Minderjährigen schweizerischer Nationalität (verglichen mit 54% bei
den Erwachsenen). 32% waren in der Schweiz wohnhafte Personen
ausländischer Nationalität und 4% Asylsuchende. 4% schliesslich
waren nicht in der Schweiz wohnhaft. Die in der Schweiz wohnhaften
ausländischen Minderjährigen werden proportional gesehen öfter
verurteilt (Verurteilungsrate 2,0%) als ihre Schweizer
Altersgenossinnen und genossen (1,0%). Die Gesamtverurteilungsrate
beläuft sich auf 1,3% (1300 Verurteilungen auf 100'000
Minderjährige). Rund 11% Gewaltdelikte 2002 hatten 11% der
Verurteilungen Minderjähriger ein Gewaltdelikt zum Gegenstand. Von
diesen Gewaltdelikten waren rund zwei Drittel (65%)
Körperverletzungen (darunter 50% Tätlichkeiten). Bei einem Viertel
handelte es sich um Drohungen oder Nötigungen. Der Anteil der
Verurteilungen im Zusammenhang mit Gewaltdelikten bewegte sich
zwischen 1999 und 2002 um die 11%. Betrachtet man die Verteilung der
Strafen, so ist kein Anstieg der Anzahl schwerer Gewalttaten
festzustellen. Die prozentualen Anteile der Einschliessungen und
Massnahmen haben denn auch nicht zugenommen. Polizeiliches und
richterliches Vorgehen gegenüber Minderjährigen im Vergleich Die
Zahl der Minderjährigen, die eines Gewaltdelikts verdächtigt wurden,
ist zwischen 1999 und 2002 stabil geblieben. Die
Strafverfolgungsrate Minderjähriger ist seit 1999 ebenfalls relativ
stabil geblieben. Bei dieser Rate handelt es sich um die Zahl der
Straftaten, die minderjährigen Tatverdächtigen zugeschrieben werden,
gemessen an der Anzahl Verurteilungen von Minderjährigen. Auf 100
Eintragungen von Minderjährigen in der Polizeistatistik fallen, je
nach Straftat, zwischen 30 und 70 Verurteilungen. Hierin
widerspiegelt sich klar der beträchtliche Anteil von Fällen, in
denen auf eine Strafverfolgung verzichtet wird. Minderjährige:
Opfer, Tatverdächtige und Urheber von Gewaltdelikten 2002 wurden
Minderjährige 5537 Mal als Opfer von Gewaltdelikten in der
Opferhilfestatistik und 2759 in der polizeilichen Kriminalstatistik
als Tatverdächtige registriert. Das Verhältnis Opfer-Tatverdächtige
beträgt somit 2:1. Ein Verhältnis von 4:1 findet sich zwischen den
Opfern (s.o.) und den Urhebern bzw. Urheberinnen von Gewaltdelikten
(1372 Verurteilungen in der Statistik der Jugendstrafurteile).
Mehrheitlich Verweise und Arbeitsleistungen 2002 umfassten 31% der
Verurteilungen einen Verweis, 28% eine Arbeitsleistung und 19% eine
unbedingte Busse. In 5% der Urteile wurde eine bedingte
Einschliessung und in 2% eine unbedingte Einschliessung
ausgesprochen. Die Verteilung der Sanktionen hat sich in den
vergangen vier Jahren wenig verändert. Einzig die Verurteilungen zu
Arbeitsleistungen sind etwas zurückgegangen (1999: 31%; 2002: 28%),
während jene zu unbedingten Bussen leicht zugelegt haben (1999: 15%;
2002: 19%). Der Anteil der Einschliessungen ist stabil geblieben. Hinweis zur Datenqualität: Die Daten 2002 sind provisorisch, da die
Kantone Waadt und Genf aus technischen Gründen nicht alle
Informationen liefern konnten. Es ist jedoch nicht anzunehmen, dass
der Einbezug der fehlenden Informationen die Verteilungen und Trends
wesentlich beeinflussen wird. BUNDESAMT FÜR STATISTIK
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