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HEKS nimmt Stellung zu den Sparmassnahmen des Bundes im Asylbereich : Fragwürdige Sparübung

20.06.2003 – 13:56 

Zürich (ots) -

HEKS, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen
Schweiz, hält die neu geplanten Sparmassnahmen des Bundes im 
Asylbereich für fragwürdig. Die als Entlastungsmassnahmen für den 
Bundeshaushalt erklärten Änderungen verursachen zum Teil Mehrkosten 
und gefährden ein faires Asylverfahren für Verfolgte und 
Schutzsuchende. HEKS fordert deshalb Lösungen, die 
Eigenverantwortung fördern und die asylpolitische Diskussion 
entspannen und versachlichen.
Die Sparmassnahmen im Asylbereich werden in einem dringlichen 
Gesetzgebungsverfahren behandelt. Bereits auf den 1. Januar 2004 
sollen sie in Kraft treten. Dies, obwohl eine Asylgesetzrevision in 
Gang ist. HEKS erachtet das Vorgehen als problematisch. Der geplante 
Abbau des Rechtsschutzes und der Unterstützung von verfolgten 
Menschen setzt falsche Zeichen. Zudem sind unter dem Titel 
Sparvorschläge Massnahmen vorgesehen, die zusätzliche Kosten 
verursachen.
Geplant ist ein Paradigmawechsel in der Asylbewerberfürsorge. 
Abgelehnte Asyl Suchende mit einem rechtskräftigen 
Nichteintretensentscheid sollen von den Fürsorgeleistungen des 
Bundes ausgeschlossen werden. Allfällige Kosten müssten die Kantone 
übernehmen. Personen, die nicht ausgeschafft werden können, würden 
damit faktisch zu Sans-Papiers. Sie müssten aus den 
Asylbewerberunterkünften ausziehen und würden in die Illegalität 
abgedrängt werden. Die Folge davon wäre Verwahrlosung und 
Kleinkriminalität, da diese Menschen keine legale Möglichkeit 
hätten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch für besonders 
verletzliche Personen wie unbegleitete Minderjährige, schwangere 
Frauen oder Kranke sind keine Schutzmassnahmen vorgesehen.
Weiter soll die Beschwerdefrist bei Nichteintretensentscheiden von 
dreissig auf fünf Tage verkürzt werden. Damit verkommt das 
Asylverfahren zu einer reinen Farce. HEKS verlangt eine 
Beschwerdefrist von mindestens zehn Tagen sowie den Zugang zu 
Rechtsberatung und -vertretung in den Empfangsstellen und am 
Flughafen.
Auch die Verlängerung der Ausschaffungshaft auf neun Monate lehnt 
HEKS ab. Die neuen Haftgründe - beispielsweise das Nichteinreichen 
von Papieren - sind nicht völkerrechtskonform. Die Haft hätte den 
Charakter einer Beugehaft und nicht die Sicherung des Vollzugs als 
Ziel. Die Kosten würden die heutigen Ausgaben um ein Mehrfaches 
Überschreiten.
Mit den Sparmassnahmen wird versucht, mittels Abschreckung den 
Asylbereich in den Griff zu bekommen. Statt Repression sind jedoch 
kreative Lösungen gefragt. HEKS bringt deshalb folgende Vorschläge 
ein: - Das Asylverfahren soll verkürzt werden, in dem die Anhörungen 
beim Bund zentralisiert werden. Zudem sollen die 
Entscheidkapazitäten bei der Asylrekurskommission ausgebaut werden. 
- Das Arbeitsverbot im Asylbereich soll gelockert werden. Asyl 
Suchende sollen nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. 
Dadurch könnte die Asylbewerberfürsorge wirkungsvoll entlastet 
werden. Es hat sich gezeigt, dass Asylbewerber keine Konkurrenz für 
die übrigen Arbeitskräfte der Schweiz darstellen.
Diese positiven Signale würden mithelfen, die asylpolitische 
Diskussion zu entspannen und zu versachlichen. Die Lösungen sind 
menschlich und gewähren Personen, die vor Verfolgung und Krieg in 
die Schweiz fliehen, weiterhin Schutz.
HEKS Kommunikation
Weitere Informationen bei Bruna Fossati unter Telefon 01 361 73 56; 
Natel 079 287 88 79; E-Mail fossati@hekseper.ch
Die bereits im März erschienene Stellungnahme "Für eine menschliche 
Asylpolitik" der drei Landeskirchen, HEKS und Caritas kann ebenfalls 
unter dieser Nummer bestellt werden.
Obenstehender Text ist auch über Internet abrufbar: www.heks.ch