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IV-Sanierung: Angestellte Schweiz für Erhöhung der Mehrwertsteuer und – befristet – der Lohnprozente

23.11.2006 – 13:42 

Zürich (ots) -

Die Schulden der IV müssen abgebaut, die jährliche
IV-Rechnung ausgeglichen finanziert werden. Auch wenn mit 
Einsparungen bei den Leistungen eine Entlastung erreicht wird, kann 
die IV nur mit Zusatzeinnahmen dauerhaft saniert werden.
Für die Angestellten Schweiz ist daher für eine langfristig 
ausgeglichene Finanzierung der IV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer 
der richtige Weg. Dies aus folgenden Gründen: • Die Mehrwertsteuer 
belastet den Standortfaktor Arbeitskosten weniger. • Eine Erhöhung 
der Mehrwertsteuer hat weniger negative Auswirkungen auf 
Beschäftigung, Investitionsklima und Wirtschaftswachstum. • Eine 
Erhöhung der Mehrwertsteuer stellt eine kleinere Belastung für die 
Jüngeren dar als höhere Lohnprozente, da alle Konsumenten, auch die 
Rentner oder Touristen zur Finanzierung beitragen. • Zur 
Finanzierung der IV sollen alle beitragen, nicht nur die 
Erwerbstätigen. Die Angestellte Schweiz stimmen daher einer um ca. 
0,6% höheren Mehrwertsteuer zu.
Um den angehäuften Schuldenberg der IV vom mittlerweile 10 
Milliarden Franken abzubauen, würden die Angestellten Schweiz eine 
befristete Erhöhung der Lohnprozente akzeptieren. Zum Beispiel eine 
Erhöhung um 1% (½ % zu bezahlen durch den Arbeitnehmer, ½ durch den 
Arbeitgeber) während max. vier Jahren.
Für Rückfragen: 
Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 41, 
Natel 079 639 73 03
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation 
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM), 
Chemie/Pharma und Elektrizitätswirtschaft. Rund 27 000 Angestellte 
sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss 
der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) 
und VSAC (Chemie, gegründet 1993).