Medienmitteilung
IV-Sanierung: Angestellte Schweiz für Erhöhung der Mehrwertsteuer und befristet der Lohnprozente
2006-11-23T13:42:54
Zürich (ots) - Die Schulden der IV müssen abgebaut, die jährliche
IV-Rechnung ausgeglichen finanziert werden. Auch wenn mit
Einsparungen bei den Leistungen eine Entlastung erreicht wird, kann
die IV nur mit Zusatzeinnahmen dauerhaft saniert werden. Für die Angestellten Schweiz ist daher für eine langfristig
ausgeglichene Finanzierung der IV eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
der richtige Weg. Dies aus folgenden Gründen: Die Mehrwertsteuer
belastet den Standortfaktor Arbeitskosten weniger. Eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer hat weniger negative Auswirkungen auf
Beschäftigung, Investitionsklima und Wirtschaftswachstum. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer stellt eine kleinere Belastung für die
Jüngeren dar als höhere Lohnprozente, da alle Konsumenten, auch die
Rentner oder Touristen zur Finanzierung beitragen. Zur
Finanzierung der IV sollen alle beitragen, nicht nur die
Erwerbstätigen. Die Angestellte Schweiz stimmen daher einer um ca.
0,6% höheren Mehrwertsteuer zu. Um den angehäuften Schuldenberg der IV vom mittlerweile 10
Milliarden Franken abzubauen, würden die Angestellten Schweiz eine
befristete Erhöhung der Lohnprozente akzeptieren. Zum Beispiel eine
Erhöhung um 1% (½ % zu bezahlen durch den Arbeitnehmer, ½ durch den
Arbeitgeber) während max. vier Jahren. Für Rückfragen:
Vital Stutz, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Tel 044 360 11 41,
Natel 079 639 73 03 Die Angestellten Schweiz sind die stärkste Arbeitnehmerorganisation
der Branchen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM),
Chemie/Pharma und Elektrizitätswirtschaft. Rund 27 000 Angestellte
sind Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss
der beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918)
und VSAC (Chemie, gegründet 1993).
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