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economiesuisse - Vernehmlassungsantwort Revision Geldwäscherei-Gesetz: überhastet und unausgegoren

15.04.2005 – 13:55 

Zürich (ots) -

economiesuisse unterstützt zielgerichtete Massnahmen
zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen 
Wirtschaftsplatz. Leitlinie für die Umsetzung der internationalen 
Empfehlungen muss das Motto „sauber aber praktikabel und ohne Swiss 
Finish“ sein. Dieses Leitmotiv wird mit der Revision des 
Geldwäscherei-Gesetzes nicht beachtet. Die Wirtschaft wehrt sich 
gegen überschiessende Vorschläge, die eine flächendeckende 
Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige 
bürokratische Belastung nach sich ziehen. Entsprechend ist der 
Vorentwurf in der heutigen Form nicht annehmbar. In Abweichung vom 
ursprünglichen Ziel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens 
dehnt die Financial Action Task Force (FATF), ein internationales 
Gremium im Kampf gegen die Geldwäscherei, den Geltungsbereich ihrer 
Empfehlungen auf zahlreiche weitere Delikte wie Schmuggel, 
Insiderhandel oder Produktepiraterie aus. Mit einer steten 
Ausdehnung des Geltungsbereiches drohen eine Banalisierung des 
Geldwäschereibegriffes und eine flächendeckende Überwachung aller 
wirtschaftlichen Aktivitäten. Die vorgeschlagene Umsetzung in der 
Schweiz geht in verschiedenen Punkten gar über die Vorgaben der FATF 
hinaus und schliesst etwa Bijoutiers und Kunsthandel mit ein. Die 
Vorlage macht einen überhasteten Eindruck und die notwendigen 
Abklärungen wurden entweder nicht getroffen oder den Einwendungen 
aus der Praxis wurde nicht gebührend Rechnung getragen. Die 
wichtigsten Schwachpunkte des Vorentwurfes sind:
• Die Umsetzung erfolgt bürokratisch, theoretisch und ohne Rücksicht 
auf das Kosten-Nutzenverhältnis. Der Spielraum wird ungenügend 
ausgenutzt.
• Die Abstimmung mit den Vorschriften für Banken ist ungenügend 
(alle Finanzintermediäre, auch die neu erfassten Kreise, müssten als 
Risikogruppen behandelt werden).
• Es fehlen Schutzmassnahmen zu Gunsten der Meldepflichtigen, wie 
sie die EU vorsieht.
• Neu werden Insiderhandel und Kursmanipulationen als Vortaten der 
Geldwäscherei miterfasst. Die kurzfristige Sperrung von 
Vermögenswerten, welche in der Schweiz durch den Meldepflichtigen 
(im Ausland durch die Behörden) vorzunehmen ist, lässt sich im 
Börsenhandel kaum umsetzen.
• Die Neuunterstellung einzelner Berufsgruppen geht teilweise über 
die Vorgaben der FATF hinaus (z.B. Kunsthandel).
• Die problematische Doppelstellung der Kontrollstelle Geldwäscherei 
bleibt erhalten.
• Eine derart umfassende Umsetzung würde das Dispositiv zur 
Bekämpfung der Geldwäscherei überlasten. Eine grundsätzliche 
Überarbeitung der Umsetzung der FATF- Empfehlungen unter Beachtung 
der Verhältnismässigkeit und Fokussierung auf die unter 
Risikoaspekten wesentlichen Elemente ist somit notwendig.
Rückfragen:
Thomas Pletscher, economiesuisse, 044 421 35 35