Medienmitteilung
economiesuisse - Vernehmlassungsantwort
Revision Geldwäscherei-Gesetz:
überhastet und unausgegoren
2005-04-15T13:55:00
Zürich (ots) - economiesuisse unterstützt zielgerichtete Massnahmen
zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen
Wirtschaftsplatz. Leitlinie für die Umsetzung der internationalen
Empfehlungen muss das Motto sauber aber praktikabel und ohne Swiss
Finish sein. Dieses Leitmotiv wird mit der Revision des
Geldwäscherei-Gesetzes nicht beachtet. Die Wirtschaft wehrt sich
gegen überschiessende Vorschläge, die eine flächendeckende
Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige
bürokratische Belastung nach sich ziehen. Entsprechend ist der
Vorentwurf in der heutigen Form nicht annehmbar. In Abweichung vom
ursprünglichen Ziel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens
dehnt die Financial Action Task Force (FATF), ein internationales
Gremium im Kampf gegen die Geldwäscherei, den Geltungsbereich ihrer
Empfehlungen auf zahlreiche weitere Delikte wie Schmuggel,
Insiderhandel oder Produktepiraterie aus. Mit einer steten
Ausdehnung des Geltungsbereiches drohen eine Banalisierung des
Geldwäschereibegriffes und eine flächendeckende Überwachung aller
wirtschaftlichen Aktivitäten. Die vorgeschlagene Umsetzung in der
Schweiz geht in verschiedenen Punkten gar über die Vorgaben der FATF
hinaus und schliesst etwa Bijoutiers und Kunsthandel mit ein. Die
Vorlage macht einen überhasteten Eindruck und die notwendigen
Abklärungen wurden entweder nicht getroffen oder den Einwendungen
aus der Praxis wurde nicht gebührend Rechnung getragen. Die
wichtigsten Schwachpunkte des Vorentwurfes sind: Die Umsetzung erfolgt bürokratisch, theoretisch und ohne Rücksicht
auf das Kosten-Nutzenverhältnis. Der Spielraum wird ungenügend
ausgenutzt. Die Abstimmung mit den Vorschriften für Banken ist ungenügend
(alle Finanzintermediäre, auch die neu erfassten Kreise, müssten als
Risikogruppen behandelt werden). Es fehlen Schutzmassnahmen zu Gunsten der Meldepflichtigen, wie
sie die EU vorsieht. Neu werden Insiderhandel und Kursmanipulationen als Vortaten der
Geldwäscherei miterfasst. Die kurzfristige Sperrung von
Vermögenswerten, welche in der Schweiz durch den Meldepflichtigen
(im Ausland durch die Behörden) vorzunehmen ist, lässt sich im
Börsenhandel kaum umsetzen. Die Neuunterstellung einzelner Berufsgruppen geht teilweise über
die Vorgaben der FATF hinaus (z.B. Kunsthandel). Die problematische Doppelstellung der Kontrollstelle Geldwäscherei
bleibt erhalten. Eine derart umfassende Umsetzung würde das Dispositiv zur
Bekämpfung der Geldwäscherei überlasten. Eine grundsätzliche
Überarbeitung der Umsetzung der FATF- Empfehlungen unter Beachtung
der Verhältnismässigkeit und Fokussierung auf die unter
Risikoaspekten wesentlichen Elemente ist somit notwendig. Rückfragen:
Thomas Pletscher, economiesuisse, 044 421 35 35
Permalink:

https://www.presseportal.ch/de/pm/100002808/100488866
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