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Verstoss gegen die Menschlichkeit

18.03.2005 – 15:38 

Bern (ots) -

Das Schweizerische Rote Kreuz bezeichnet die im
Ständerat beschlossenen Verschärfungen im Asylgesetz als einen 
Verstoss gegen die Menschlichkeit. Es appelliert an die Kantone, die 
Nothilfe für die abgewiesenen Asyl Suchenden menschenwürdig zu 
gestalten.
Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet, hat Anrecht auf 
eine Überlebenshilfe. So ist es in der Bundesverfassung verankert. 
Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das einem Menschen ein 
würdevolles Dasein ermöglicht. Die Kürzung dieser Nothilfe als 
Zwangsmassnahme gegen Asyl Suchende einzusetzen, ist 
verfassungswidrig und unmenschlich, wie das Bundesgericht in seinem 
heutigen Urteil festhält. Das SRK sieht darin eine Bestätigung 
seines obersten Grundsatzes der Menschlichkeit.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK
Tel. 079 701 11 78
Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch