Medienmitteilung
Verstoss gegen die Menschlichkeit
2005-03-18T15:38:35
Bern (ots) - Das Schweizerische Rote Kreuz bezeichnet die im
Ständerat beschlossenen Verschärfungen im Asylgesetz als einen
Verstoss gegen die Menschlichkeit. Es appelliert an die Kantone, die
Nothilfe für die abgewiesenen Asyl Suchenden menschenwürdig zu
gestalten. Jeder Mensch, der sich in einer Notlage befindet, hat Anrecht auf
eine Überlebenshilfe. So ist es in der Bundesverfassung verankert.
Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das einem Menschen ein
würdevolles Dasein ermöglicht. Die Kürzung dieser Nothilfe als
Zwangsmassnahme gegen Asyl Suchende einzusetzen, ist
verfassungswidrig und unmenschlich, wie das Bundesgericht in seinem
heutigen Urteil festhält. Das SRK sieht darin eine Bestätigung
seines obersten Grundsatzes der Menschlichkeit. Weitere Informationen: Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK
Tel. 079 701 11 78 Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch
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