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Entscheid des Tessiner Parlaments über das Rauchen in öffentlichen Räumen: Haltung von British American Tobacco Switzerland S.A.

14.10.2005 – 10:40 

Lausanne (ots) -

British American Tobacco Switzerland S.A nimmt
Kenntnis vom Entscheid des Tessiner Parlaments gegenüber dem
Rauchverbot in öffentlichen Räumen. British American Tobacco
Switzerland S.A. stellt fest, dass die verabschiedete Lösung kein
totales Rauchverbot in den öffentlichen Räumen vorschreibt. Artikel
57 Absatz 2 des "kantonalen Gesetzes über öffentliche Betriebe"
erlaubt nämlich dem Betreiber die Räume physisch zu trennen und
sachgemäss für Raucher zu belüften.
In diesem Sinne ermöglicht das Gesetz das Zusammenleben zwischen
Rauchern und Nichtrauchern, das von uns vertreten wird.
Allerdings beinhaltet die gewählte Lösung das Risiko nicht auf
alle öffentlichen Betriebe anwendbar zu sein auf Grund der
verschiedenen Oberflächen, Mitteln, Strukturen. Deshalb könnte das
verabschiedete Gesetz zwischen den öffentlichen Betrieben
Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen. Aus diesen Gründen unterstützt
British American Tobacco Switzerland S.A die freie Wahl zwischen
mehreren Lösungen, welche gleichzeitig Raucher und Nichtraucher
zufrieden stellen. Diese Lösungen - wie zum Beispiel Lüftungs- und
Filtersysteme - erlauben, dass die Eigenschaften von jedem Betrieb
berücksichtigt werden.
British American Tobacco Switzerland ist der zweitwichtigste
Zigarettenhersteller in der Schweiz und beschäftigt nahezu 650
Personen. Seine Produktionsstätte befindet sich in Boncourt (Jura).
Seine bekanntesten Marken sind Parisienne, Barclay, Lucky Strike,
MaryLong, Select und Pall Mall.

Kontakt:

British American Tobacco Switzerland S.A.
Claudio Rollini
Tél.: +41/21/614'16'14
Mobile: +41/79/815'90'39
Fax: +41/21/614'13'90
E-mail: claudio_rollini@bat.com
Internet: www.bat.ch