Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


BFS: BFS: Motorfahrzeugverkehr Wenige erfahren Kontrollen - zunehmend härtere Strafen

27.08.2002 – 15:36 
(ots) - Insgesamt schätzen die Motorfahrzeuglenkenden die 
Wahrscheinlichkeit, in eine Geschwindigkeitskontrolle und 
insbesondere in eine Alkoholkontrolle zu geraten, als gering ein. 
Dabei rechnen die Romands noch weniger mit einer Polizeikontrolle 
als die Lenkerinnen und Lenker aus der Deutschschweiz. Obwohl die 
Sanktionen im Falle von Verurteilungen wegen 
Strassenverkehrsdelikten im Verlauf der 90er-Jahre deutlich an Härte 
zugenommen haben, sind die Wiederverurteilungsraten konstant 
geblieben. So weit die wichtigsten Ergebnisse einer telefonischen 
Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei einer 
repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten sowie statistischer 
Analysen der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen.
Fast zwei Drittel der Fahrzeuglenkenden (64%) sind, seit sie einen 
Fahrausweis besitzen, noch nie in eine Geschwindigkeitskontrolle mit 
Anhalteposten geraten; bezogen auf das Jahr 2000 beträgt der Anteil 
nicht kontrollierter Personen 93%. Bei den Alkoholtests belaufen 
sich diese Anteile auf 87% (gesamte Fahrpraxis) bzw. 98% (Jahr 
2000).
Insgesamt schätzen die Fahrzeuglenkenden die Wahrscheinlichkeit, in 
eine Polizeikontrolle zu geraten, als gering ein: 56% der Befragten 
rechnen nie oder selten mit einer Geschwindigkeitskontrolle und 77% 
nie oder selten mit einer Alkoholkontrolle. Mit einem Anteil von 76% 
bzw. 93% befürchten die Romands deutlich weniger, von der Polizei 
kontrolliert zu werden, als die Deutschschweizerinnen und 
Deutschschweizer (50% und 80%).
Härtere Sanktionen, aber nicht weniger Rückfälle
Die statistische Analyse der im Strafregister eingetragenen 
Verurteilungen zeigt, dass die bei Strassenverkehrsdelikten 
verhängten Sanktionen im Verlauf der 90er-Jahre an Härte zugenommen 
haben. Im Jahr 1990 wurden 36% der Erstverurteilungen wegen Fahrens 
in angetrunkenem Zustand mit Busse und 64% mit einer bedingten oder 
unbedingten Freiheitsstrafe geahndet. Zwischen 1990 und 1999 hat 
sich der Anteil der Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von 64% auf 
73% erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg die durchschnittliche Dauer 
der unbedingten Freiheitsstrafen von 16 auf 22 Tage und jene der 
bedingten Freiheitsstrafen von 35 auf 51 Tage. Betrachtet man die 
Wiederverurteilungsraten, ist jedoch keine Veränderung der Anzahl 
Rückfälle auszumachen: Rund 15% der Verurteilten werden in den 
darauf folgenden fünf Jahren wieder verurteilt.
Im Jahr 2000 wurden 280 Millionen Franken an Bussen bezahlt
Ein Drittel der befragten Lenkerinnen und Lenker gibt an, während 
des Jahres 2000 mindestens eine Busse wegen einem Verkehrsdelikt 
bezahlt zu haben. In der Schweiz wird die Gesamtsumme der bezahlten 
Bussen für das Jahr 2000 auf 280 Millionen Franken geschätzt (210 
Millionen Ordnungsbussen und 70 Millionen von Richtern verhängte 
Bussen). Zu den häufigsten Verkehrsdelikten zählen die 
Geschwindigkeitsüber-schreitungen (49%) und das falsche Parkieren 
(44%).
Zunahme der Anzahl Führerausweisentzüge
Im Jahr 2001 wurden in der Schweiz insgesamt über 60'000 
Führerausweise entzogen, davon rund 30'000 für zu schnelles Fahren 
und 18'000 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Nachdem die 
Anzahl der Fahrausweisentzüge wegen einer 
Geschwindigkeitsübertretung bis 1997 stabil geblieben war, stieg 
diese in den vier darauf folgenden Jahren stark an (+62%). Auch die 
Zahl der entzogenen Fahrausweise wegen Fahrens in angetrunkenem 
Zustand, die bis 1999 kaum Schwankungen unterworfen war, 
verzeichnete von 1999 bis 2001 eine deutliche Zunahme um 23%.
Grund für zahlreiche Unfälle: Alkohol und Geschwindigkeit
Im Jahr 2001 erfasste die Polizei 23'896 Strassenverkehrsunfälle mit 
Personenschaden. Von den insgesamt 30'704 verunfallten Personen 
verloren 544 ihr Leben. Je schwerer die Unfallfolgen, desto grösser 
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung 
oder Alkohol am Steuer eine der Unfallursachen waren. Unfälle wegen 
eines der beiden Vergehen machen 21% und 10% der Unfälle mit 
Verletzten aus und schliesslich 36% und 18% der Unfälle mit 
mindestens einer getöteten Person.
Die Befragung der Motorfahrzeuglenkenden (BeMo) wurde Anfang 2001 in 
Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Beratungsstelle für 
Unfallverhütung (bfu) bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 
Haushalten durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der statistischen 
Beobachtung der Strassenverkehrsdelinquenz. Demselben Zweck dienen 
auch die Auswertungen der Strafurteilsstatistik, die statistische 
Analyse der Rückfallraten und der Sanktionswirkungen sowie die 
Erhebung über die Polizeikontrollen im Strassenverkehr. Zu den zwei 
erstgenannten Bereichen sind bereits Publikationen erschienen 
(s.u.). Die Erhebung über die Polizeikontrollen hingegen wird 
zurzeit unter der Mitwirkung der Strassenverkehrsverantwortlichen 
der Kantons- und Gemeindepolizeien, des Bundesamtes für Strassen 
(ASTRA) sowie der bfu aufgebaut.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst
Auskunft:
Strassenverkehrsdelinquenz:
Steve Vaucher, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion Rechtspflege
Tel.: 032 / 713 69 61; Steve.Vaucher@bfs.admin.ch
Strassenverkehrsunfälle:
Annemarie Icen-Siegrist, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion 
Verkehr
Tel.: 032 / 713 65 66; Annemarie.Icen@bfs.admin.ch
Ausweisentzüge:
Daniel Regamey, Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Tel: 031 / 323 42 47; Daniel.Regamey@astra.admin.ch
Neuerscheinungen: BFS; Straffälliges Verhalten im Strassenverkehr 
und Polizeikontrollen. Befragung der Motorfahrzeuglenkenden 2001, 
Neuchâtel 2002. Bestellnr.: 498-0100; Preis: Fr. 8.-. BFS; 
Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz 2000, Neuchâtel 2001. 
Bestellnr.: 097-0000; Preis: Fr. 24.-. BFS; 
Strassenverkehrsdelinquenz und Rückfall. Wiederverurteilungsrate und 
Sanktionseffekte, Neuchâtel 2000. Bestellnr.: 373-0000; Preis: Fr. 
5.-. BFS; Strassenverkehrsdelinquenz in der Schweiz. Verurteilte, 
Prävalenzraten und Sanktionen, Neuchâtel 1999. Bestellnr.: 283-9600; 
Preis: Fr. 7.-.
Bezug unter Tel.: 032 713 60 60, oder Fax: 032 713 60 61 oder E-
Mail: order@bfs.admin.ch
27.08.2002