pafl: Bedarfsplanung für nichtärztliche Psychotherapeuten
(ots) - Vaduz, 12. Juni (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert. Mit dieser Abänderung wird eine Bedarfsplanung für nichtärztliche Psychotherapeuten eingeführt. Der Wunsch nach einer solchen Bedarfsplanung wurde seitens der Leistungserbringer und des Kassenverbandes ausgesprochen, da aufgrund der guten Bedingungen in Liechtenstein mit einem vermehrten ...