EANS-Adhoc: TV-Loonland AG / Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 15 WpHG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 09.12.2009 9. Dezember 2009 Das Insolvenzgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TV-Loonland AG angeordnet ...