3M hat die Kraftloserklärungsklage eingereicht
Zug (ots) - Winterthur Technologie AG, Zug ("WTG") ist informiert worden, dass 3M (Schweiz) AG letzte Woche eine Kraftloserklärungsklage gemäss Art. 33 des Börsengesetzes eingereicht hat und dass 3M jetzt mehr als 98% aller WTG-Aktien hält. Für die verbliebenen WTG-Aktionäre bedeutet dies, dass ihre Aktien mit Gerichtsurteil für kraftlos erklärt werden und sie ...