Winterthur Technologie Gruppe: Befreiung von gewissen Publizitätspflichten
Zug (ots) - Mit Entscheid vom 3. August 2011 hat die SIX Exchange Regulation die Winterthur Technologie AG von der Einhaltung gewisser Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit. Diese Pflichten umfassen die Veröffentlichung des Halbjahresberichts für das erste Halbjahr 2011, die Erstellung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad ...