Bewilligungspflicht für Tagesmütter und Pflegeeinrichtungen
Vaduz (ots) - Ab 1. Juli 2002 tritt die Abänderung des Jugendgesetzes in Kraft, wonach private Pflegeverhältnisse und Pflegeeinrichtungen künftig einer Bewilligungspflicht unterliegen. Eine Pflegebewilligungsverordnung regelt die näheren Bedingungen und Voraussetzungen, unter welchen die Betreuung von Minderjährigen stattfinden darf. Sinn dieser neuen ...